zurück

(Gültig ab 01.05.2025 gem. VO (EU) 2024/1111
Abschnitt 4

Zusätzliche Anforderungen an den IAM-Flugbetrieb mit bemannten senkrecht start- und landefähigen Luftfahrzeugen (MVCA)
24

ORO.FC.400 Zusammensetzung der Flugbesatzung 24

Die Zusammensetzung der Flugbesatzung für den IAM-Flugbetrieb mit bemannten senkrecht start- und landefähigen Luftfahrzeugen (MVCA) muss der im Betriebshandbuch festgelegten Mindestanzahl entsprechen, wobei die im Flughandbuch oder in anderen Dokumenten im Zusammenhang mit dem Lufttüchtigkeitszeugnis (CofA) des betreffenden Luftfahrzeugs festgelegte Mindestanzahl zu berücksichtigen ist.

ORO.FC.415 CRM-Grundschulung des Betreibers (Crew Resource Management - effektives Arbeiten als Besatzung) 24

  1. Das Flugbesatzungsmitglied muss eine CRM-Grundschulung absolvieren, bevor es unbeaufsichtigte Streckenflugeinsätze übernimmt.
  2. Die CRM-Grundschulung muss von mindestens einem entsprechend qualifizierten CRM-Ausbilder durchgeführt werden, der in bestimmten Fachbereichen der Schulung von Fachleuten unterstützt werden kann.

ORO.FC.420 Betreiber-Umschulung und Überprüfung 24

  1. In den Betreiber-Umschulungslehrgang ist eine CRM-Schulung zu integrieren.
  2. Wenn ein IAM-Betreiber-Umschulungslehrgang begonnen wurde, dürfen dem Flugbesatzungsmitglied keine Flugaufgaben auf einem Luftfahrzeug eines anderen Musters oder einer anderen Klasse übertragen werden, solange es den Umschulungslehrgang nicht abgeschlossen bzw. beendet hat.
  3. In welchem Umfang ein Flugbesatzungsmitglied für den IAM-Betreiber-Umschulungslehrgang ausgebildet werden muss, ist gemäß den im Betriebshandbuch festgelegten Standards der Qualifikation und Erfahrung unter Berücksichtigung der bisherigen Schulung und Erfahrung des Flugbesatzungsmitglieds festzulegen.
  4. Das Flugbesatzungsmitglied muss Folgendes absolvieren:
    1. Die Befähigungsüberprüfung durch den IAM-Betreiber und die Schulung und Überprüfung im Gebrauch der Not- und Sicherheitsausrüstung, bevor es Streckenflugeinsätze unter Aufsicht (Line Flying Under Supervision, LIFUS) beginnt, und
    2. die Streckenflugüberprüfung nach Absolvierung von LIFUS.
  5. Kann der IAM-Betreiber die Anforderungen nach Buchstabe d aufgrund betrieblicher Umstände nicht erfüllen, beispielsweise bei Beantragung eines neuen Luftverkehrsbetreiberzeugnisses (AOC) oder Erweiterung der Flotte um ein neues Luftfahrzeugmuster oder eine neue Luftfahrzeugklasse, so kann dieser IAM-Betreiber einen spezifischen Umschulungslehrgang entwickeln, der für eine begrenzte Anzahl von Piloten vorübergehend verwendet wird.

ORO.FC.430 Wiederkehrende Schulung und Überprüfung 24

  1. Jedes Flugbesatzungsmitglied hat wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen für das VCA-Muster oder die VCA-Baureihe, auf dem/der es eingesetzt wird, sowie für die zugehörige Ausrüstung zu absolvieren.
  2. Befähigungsüberprüfung durch den IAM-Betreiber
    1. Jedes Flugbesatzungsmitglied muss sich als Mitglied einer Standardflugbesatzung Befähigungsüberprüfungen durch den IAM-Betreiber unterziehen, um seine Fähigkeit zur Durchführung von normalen, außergewöhnlichen und Notverfahren nachzuweisen, womit die einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit den im Betriebshandbuch beschriebenen Aufgaben abgedeckt werden.
    2. Reserviert.
    3. Der Gültigkeitszeitraum der Befähigungsüberprüfung durch den IAM-Betreiber beträgt sechs Kalendermonate.
  3. Streckenflugüberprüfung
    Jedes Flugbesatzungsmitglied muss eine Streckenflugüberprüfung im VCa absolvieren. Der Gültigkeitszeitraum der Streckenflugüberprüfung beträgt 12 Kalendermonate.
  4. Schulung und Überprüfung hinsichtlich des Gebrauchs der Not- und Sicherheitsausrüstung
    Jedes Flugbesatzungsmitglied muss eine wiederkehrende Schulung und Überprüfung hinsichtlich der Unterbringung und des Gebrauchs der im Luftfahrzeug mitgeführten Not- und Sicherheitsausrüstung absolvieren. Der Gültigkeitszeitraum einer Überprüfung hinsichtlich des Gebrauchs der Not- und Sicherheitsausrüstung beträgt 12 Kalendermonate.
  5. CRM-Schulung (Crew Resource Management - effektives Arbeiten als Besatzung)
    1. Elemente der CRM-Schulung sind in alle entsprechenden Abschnitte der wiederkehrenden Schulung aufzunehmen.
    2. Alle Flugbesatzungsmitglieder müssen eine spezifische modulare CRM-Schulung erhalten. Alle wichtigen Themen der CRM-Schulung sind durch möglichst gleichmäßige Verteilung der modularen Schulungen auf den jeweiligen Dreijahreszeitraum zu behandeln.
  6. Alle Flugbesatzungsmitglieder müssen mindestens alle 12 Kalendermonate eine Schulung am Boden und eine Flugschulung in einem FSTD oder VCa oder eine kombinierte FSTD-/VCA-Schulung erhalten.

ORO.FC.440 Durchführung von Flugbetrieb auf mehreren Mustern oder Baureihen 24

  1. Die Verfahren oder betrieblichen Beschränkungen für die Durchführung von Flugbetrieb auf mehreren Mustern oder Baureihen gemäß Betriebshandbuch und mit Genehmigung der zuständigen Behörde müssen Folgendes umfassen:
    1. die erforderliche Mindesterfahrung der Flugbesatzungsmitglieder,
    2. die erforderliche Mindesterfahrung für ein bestimmtes Muster oder eine bestimmte Baureihe, bevor mit der Schulung und dem Flugbetrieb auf einem weiteren Muster oder einer weiteren Baureihe begonnen wird,
    3. das Verfahren, mit dem ein für ein Muster oder eine Baureihe qualifiziertes Flugbesatzungsmitglied für ein weiteres Muster oder eine weitere Baureihe geschult wird und sich dafür qualifiziert, und

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 21.06.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion