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Empfehlung 2013/112/EU der Kommission vom 20. Februar 2013 Investitionen in Kinder: Den Kreislauf der Benachteiligung durchbrechen
(ABl. Nr. L 59 vom 02.03.2013 S. 5)
Hinweis: s.a. Empf. (EU) 2021/1004
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Achtung der Menschenwürde ist einer der Grundwerte der Europäischen Union, die sich unter anderem die Förderung des Wohlergehens ihrer Bevölkerung zum Ziel gesetzt hat; die Union muss die Rechte des Kindes schützen, soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen bekämpfen sowie soziale Gerechtigkeit und sozialen Schutz fördern.
(2) Kinder 1 sind in den meisten EU-Ländern stärker von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht als die Gesamtbevölkerung; bei Kindern, die in Armut oder sozialer Ausgrenzung aufwachsen, ist gegenüber besser gestellten Gleichaltrigen die Wahrscheinlichkeit geringer, dass sie in der Schule Erfolg haben, sich guter Gesundheit erfreuen und in ihrem Leben ihr ganzes Potenzial ausschöpfen.
(3) Zu verhindern, dass Benachteiligung über Generationen hinweg weitergegeben wird, ist eine wesentliche Investition in die Zukunft Europas und ein unmittelbarer Beitrag zur Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, mit langfristigem Nutzen für die Kinder, die Wirtschaft und die Gesellschaft als Ganzes.
(4) Frühzeitiges Eingreifen und Prävention sind entscheidend für die Entwicklung einer wirksameren und effizienteren Politik, da die öffentlichen Ausgaben für die Folgen von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung in der Regel höher liegen als die Ausgaben, die für ein Eingreifen im frühen Kindesalter anfallen.
(5) Die Bekämpfung von Benachteiligung in den ersten Lebensjahren trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung generell zu verstärken. Prävention wird am wirksamsten durch integrierte Strategien erreicht, bei denen die Unterstützung der Eltern hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt kombiniert wird mit einer angemessenen Einkommenssicherung und dem Zugang zu Leistungen, die für die Entwicklung der Kinder wichtig sind, wie zum Beispiel hochwertige (Vorschul-) Bildung, Gesundheitsversorgung, Wohnraum und soziale Dienste, des Weiteren Möglichkeiten zur Wahrnehmung und Nutzung ihrer Rechte, was den Kindern hilft, ihr volles Potenzial ausschöpfen und mehr Widerstandskraft aufzubauen.
(6) Den größten Erfolg bei der Bekämpfung von Kinderarmut haben bislang solche Strategien erzielt, die sich auf Maßnahmen zur Verbesserung des Wohlergehens aller Kinder stützen, mit besonderem Augenmerk auf sozial schwachen Kindern.
(7) Unterstützt werden sollten die Anstrengungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und sozialer Ausgrenzung durch die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter, von Gender Mainstreaming und Chancengleichheit sowie durch den Kampf gegen jede Form der Diskriminierung von Kindern und ihren Familien (insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung).
(8) Die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise hat massive Auswirkungen auf Kinder und Familien, denn in vielen Ländern nimmt der Anteil der Menschen zu, die in Armut und sozialer Ausgrenzung leben.
(9) Angesichts der Bemühungen um eine Haushaltskonsolidierung aufgrund wachsender Sparzwänge in einer Reihe von Ländern stellt sich die große Herausforderung, zu gewährleisten, dass die Sozialpolitik kurz- wie langfristig gesehen zweckmäßig und wirksam bleibt.
(10) Die mehr als ein Jahrzehnt währende Zusammenarbeit auf EU-Ebene hat zu einem gemeinsamen Verständnis der ausschlaggebenden Faktoren für Kinderarmut geführt, indem grundlegende Arbeiten zur Entwicklung geeigneter Monitoringindikatoren vorgenommen, gemeinsame Herausforderungen ermittelt und erfolgreiche politische Ansätze definiert wurden, was der Frage politische Impulse verliehen hat. In der Folge hat die Kommission in der Mitteilung zur Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung 2 eine Empfehlung zur Kinderarmut angekündigt.
(11) Die Strategie Europa 2020 hat den Anstrengungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung in der EU neue Impulse verliehen, indem sie das gemeinsame europäische Ziel vorgibt, die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 Millionen zu verringern, und indem sie die Bemühungen um eine Senkung der Schulabbrecherquote vorantreibt. Die Bekämpfung und Prävention von Kinderarmut ist ein wesentlicher Bestandteil der diesbezüglich von der EU und den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen und erfolgt im Rahmen der Europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung.
(12) Die derzeitige Steuerung des Europäischen Semesters soll die Umsetzung der einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen zur Bekämpfung von Kinderarmut und zur Verbesserung des Wohlergehens von Kindern sicherstellen.
(13) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes (UN-Kinderrechtskonvention) wurde von allen EU-Mitgliedstaaten ratifiziert. Die Normen und Grundsätze der UN-Kinderrechtskonvention müssen daher auch künftig für die EU-Politik, soweit sie Auswirkungen auf die Rechte des Kindes hat, richtungweisend sein.
(14) Im Gutachterbericht des Ausschusses für Sozialschutz vom Juni 2012 3
(Stand: 30.06.2021)
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