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Beschluss 2013/710/EU der Kommission vom 2. Dezember 2013 zur Änderung des Beschlusses 2012/757/EU über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 8377)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 323 vom 04.12.2013 S. 35)
Hinweis der Red.: Liste der TSI
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2008/57/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Gemeinschaft 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 881/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Errichtung einer Europäischen Eisenbahnagentur 2 gewährleistet die Europäische Eisenbahnagentur (nachstehend "die Agentur"), dass die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) an den technischen Fortschritt, die Marktentwicklungen und die gesellschaftlichen Anforderungen angepasst werden, und schlägt der Kommission die Änderungen der TSI vor, die sie für notwendig erachtet.
(2) Mit der Entscheidung K(2007) 3371 vom 13. Juli 2007 hat die Kommission der Agentur ein Rahmenmandat erteilt, bestimmte Tätigkeiten im Rahmen der Richtlinie 96/48/EG des Rates vom 23. Juli 1996 über die Interoperabilität des transeuropäischen Hochgeschwindigkeitsbahnsystems 3 und der Richtlinie 2001/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. März 2001 über die Interoperabilität des konventionellen transeuropäischen Eisenbahnsystems 4 durchzuführen. Gemäß diesem Rahmenmandat wurde die Agentur mit der Überarbeitung der TSI "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" beauftragt.
(3) Anlage A der geltenden TSI "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" bezieht sich auf die Version 2 der Betriebsvorschriften für das Europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem (ERTMS), die auf der Grundlage der Systemanforderungsspezifikation (SRS) Version 2.3.0.d für das Europäische Zugsteuerungs-/Zugsicherungssystem (ETCS) erarbeitet wurden.
(4) Derzeit gelten für die ERTMS/ETCS-Spezifikationen die Versionen "baseline 2" und "baseline 3". Die der "ERTMS/ ETCS baseline 3" entsprechende Version der "ERTMS-Betriebsvorschriften und -Grundsätze" ist die Version 3. Dies muss auch in der TSI "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" zum Ausdruck kommen.
(5) Am 5. Juli 2012 hat die Agentur eine Empfehlung (ERA/ REC/05-2012/INT-ERTMS) zur Aktualisierung der Version der "ERTMS-Betriebsvorschriften und -Grundsätze" abgegeben, die im Beschluss 2012/757/EU der Kommission vom 14. November 2012 über die technische Spezifikation für die Interoperabilität des Teilsystems "Verkehrsbetrieb und Verkehrssteuerung" des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union und zur Änderung der Entscheidung 2007/756/EG 5 genannt ist.
(6) Der Beschluss 2012/757/EU ist daher zu ändern.
(7) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des gemäß Artikel 29 Absatz 1 der Richtlinie 2008/57/EG eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anlage A zu Anhang I des Beschlusses 2012/757/EU (TSI OPE) wird wie folgt geändert:
' Anlage A
ERTMS/ETCS- und ERTMS/GSM-R-Betriebsvorschriften
Die Betriebsvorschriften für ERTMS/ETCS und ERTMS/GSM-R sind in der technischen Unterlage 'ERTMS-Betriebsvorschriften und -Grundsätze - Version 3' festgelegt, die auf der ERA-Internetseite (www.era.europa.eu) veröffentlicht ist.'
Dieser Beschluss gilt ab dem 1. Januar 2014.
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 2. Dezember 2013
2) ABl. Nr. L 164 vom 30.04.2004 S. 1.
3) ABl. Nr. L 235 vom 17.09.1996 S. 6.
4) ABl. Nr. L 110 vom 20.04.2001 S. 1.
5) ABl. Nr. L 345 vom 15.12.2012 S. 1.
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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