Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2013, Immissionssschutz/ Klimaschutz |
Verordnung (EU) Nr. 815/2013 der Kommission vom 27. August 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 über die Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG nachgekommen sind, mit Angabe des für die einzelnen Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats unter Berücksichtigung der Beitritts von Kroatien zur Europäischen Union
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 236 vom 04.09.2013 S. 1)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates 1, insbesondere auf Artikel 18a Absatz 3 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Richtlinie 2008/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 2wurde die Richtlinie 2003/87/EG geändert, um den Luftverkehr in das System der EU für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten einzubeziehen.
(2) Die Verordnung (EG) Nr. 748/2009 der Kommission 3 enthält eine Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG nachgegangen sind.
(3) Diese Liste, mit der der Verwaltungsaufwand für die Luftfahrzeugbetreiber verringert werden soll, enthält Angaben darüber, welchem Mitgliedstaat ein bestimmter einzelner Luftfahrzeugbetreiber untersteht.
(4) Die Einbeziehung eines Luftfahrzeugbetreibers in das Emissionshandelssystem der EU hängt von der Ausführung einer Luftverkehrstätigkeit gemäß Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG und nicht von der Führung in der von der Kommission gemäß Artikel 18a Absatz 3 der Richtlinie erstellten Liste ab.
(5) Aufgrund des Beitritts Kroatiens zur Europäischen Union am 1. Juli 2013 und der in Artikel 18a Absatz 1 der Richtlinie 2003/87/EG enthaltenen Kriterien für die Ermittlung des Verwaltungsmitgliedstaats eines Luftfahrzeugbetreibers sollten einige Luftfahrzeugbetreiber von Kroatien verwaltet werden.
(6) Die Verordnung (EG) Nr. 748/2009 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 748/2009 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Diese Verordnung tritt am dritten Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
______
1) ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32.
2) ABl. Nr. L 8 vom 13.01.2009 S. 3.
3) ABl. Nr. L 219 vom 22.08.2009 S. 1.
Anhang |
Liste der Luftfahrzeugbetreiber, die am oder nach dem 1. Januar 2006 einer Luftverkehrstätigkeit im Sinne von Anhang I der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates nachgekommen sind, mit Angabe des für die einzelnen Luftfahrzeugbetreiber zuständigen Verwaltungsmitgliedstaats und unter Berücksichtigung der Beitritts von Kroatien zur Europäischen Union
BELGIEN | ||
CRCO- Kennung | Luftfahrzeugbetreiber | Staat des Luftfahrzeugbetreibers |
123 | Abelag Aviation | Belgien |
31102 | ACT AIRLINES | Türkei |
7649 | AIRBORNE EXPRESS | Vereinigte Staaten von Amerika |
33612 | ALLIED AIR LIMITED | Nigeria |
30020 | AVIASTAR-TU CO. | Russische Föderation |
31416 | AVIa TRAFFIC COMPANY | Russische Föderation |
908 | BRUSSELS AIRLINES | Belgien |
25996 | CAIRO AVIATION | Ägypten |
4369 | CAL CARGO AIRLINES | Israel |
29517 | CAPITAL AVTN SRVCS | Niederlande |
f11336 | CORPORATE WINGS LLC | Vereinigte Staaten von Amerika |
32909 | CRESAIR INC | Vereinigte Staaten von Amerika |
32432 | EGYPTAIR CARGO | Ägypten |
f12977 | EXCELLENT INVESTMENT LLC | Vereinigte Staaten von Amerika |
f11102 | FedEx Express Corporate Aviation | Vereinigte Staaten von Amerika |
13457 | Flying Partners CVBA | Belgien |
29427 | Flying Service N.V. | Belgien |
32486 |
(Stand: 27.10.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion