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Delegierte Verordnung (EU) Nr. 531/2014 der Kommission vom 12. März 2014 zur Änderung von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative
(ABl. Nr. L 148 vom 20.05.2014 S. 52)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 211/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Bürgerinitiative 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 muss in mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten die Mindestzahl der Unterzeichner einer Bürgerinitiative der mit 750 multiplizierten Zahl der im jeweiligen Mitgliedstaat gewählten Mitglieder des Europäischen Parlaments entsprechen. Diese Mindestzahlen sind in Anhang I der Verordnung aufgeführt.
(2) Am 28. Juni 2013 verabschiedete der Europäische Rat den Beschluss des Europäischen Rates 2013/312/EU über die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments 2. Dieser am 30. Juni 2013 in Kraft getretene Beschluss legt die Zahl der in jedem Mitgliedstaat gewählten Abgeordneten des Europäischen Parlaments für die Wahlperiode 2014-2019 fest. Die Wahlperiode 2014-2019 beginnt am 1. Juli 2014.
(3) Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 muss entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen.
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 211/2011 wird durch den Anhang zu dieser Verordnung ersetzt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab 1. Juli 2014.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. März 2014
Anhang |
Mindestzahl der Unterzeichner je Mitgliedstaat
Belgien | 15.750 |
Bulgarien | 12.750 |
Dänemark | 9.750 |
Deutschland | 72.000 |
Estland | 4.500 |
Finnland | 9.750 |
Frankreich | 55.500 |
Griechenland | 15.750 |
Irland | 8.250 |
Italien | 54.750 |
Kroatien | 8.250 |
Lettland | 6.000 |
Litauen | 8.250 |
Luxemburg | 4.500 |
Malta | 4.500 |
Niederlande | 19.500 |
Österreich | 13.500 |
Polen | 38.250 |
Portugal | 15.750 |
Rumänien | 24.000 |
Schweden | 15.000 |
Slowenien | 6.000 |
Slowakei | 9.750 |
Spanien | 40.500 |
Tschechische Republik | 15.750 |
Ungarn | 15.750 |
Vereinigtes Königreich | 54.750 |
Zypern | 4.500 |
ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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