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Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1194 der Kommission vom 20. Juli 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 12635:2002+A1:2008 über Tore gemäß der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union
(ABl. Nr. L 193 vom 21.07.2015 S. 130)
s. Liste - zur Ergänzung der RL 2006/42/EG
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 10,
gestützt auf die Stellungnahme des gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschusses 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Entspricht eine nationale Norm zur Umsetzung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden ist, einer oder mehreren grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG, wird bei nach dieser Norm gebauten Maschinen davon ausgegangen, dass sie den betreffenden grundlegenden Anforderungen genügen.
(2) Im Dezember 2010 erhob das Vereinigte Königreich einen formellen Einwand gegen die Norm EN 12635:2002 +A1:2008 "Tore - Einbau und Nutzung", die nach dem Vorschlag des Europäischen Komitees für Normung (CEN) im Rahmen der Richtlinie 2006/42/EG harmonisiert werden sollte und deren Fundstelle erstmals am 8. September 2009 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde 3.
(3) Der formelle Einwand stützt sich darauf, dass die Bestimmungen der herangezogenen Norm EN 12453 "Tore - Nutzungssicherheit kraftbetätigter Tore - Anforderungen", die in der Nummer 5.1 Einbau und in Anhang D der Norm EN 12635:2002+A1:2008 erwähnt wird, nicht sämtliche grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen in Anhang I der Richtlinie 2006/42/EG erfüllen.
(4) Die festgestellten Mängel der herangezogenen Norm EN 12453:2000 betreffen deren Nummern 4.1.1 Gefährdungen an Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen, 4.2 Gefährdungen durch den Antrieb oder die Energiequelle, 4.4.3 Weiterlaufen des Flügels, 4.5 Einfluss der Nutzungsart auf das Gefährdungsniveau, 5.1.1 Vermeiden oder Sichern von Gefährdungen an Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen und 5.5 Mindestschutzniveau.
(5) Nachdem die Kommission die Norm EN 12635:2002+A1:2008 zusammen mit den Vertretern des gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2006/42/EG eingesetzten Ausschusses geprüft hat, ist sie zu dem Schluss gekommen, dass die Norm die grundlegenden Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der Richtlinie 2006/42/EG Nummern 1.1.2 Grundsätze für die Integration der Sicherheit, 1.1.6 Ergonomie, 1.2.1 Sicherheit und Zuverlässigkeit von Steuerungen, 1.3.7 Risiken durch bewegliche Teile, 1.3.8.2 Bewegliche Teile, die am Arbeitsprozess beteiligt sind, 1.4.1 Allgemeine Anforderungen an Schutzeinrichtungen, 1.4.3 Besondere Anforderungen an nichttrennende Schutzeinrichtungen und 1.5.14 Risiko, in einer Maschine eingeschlossen zu werden nicht erfüllt.
(6) Unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer Verbesserung der sicherheitsbezogenen Aspekte der Norm EN 12635:2002+A1:2008 und bis zu einer angemessenen Überarbeitung dieser Norm sollte die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm 12635:2002+A1:2008 im Amtsblatt der Europäischen Union mit einem angemessenen Warnhinweis versehen werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Fundstelle der Norm EN 12635:2002+A1:2008 "Tore - Einbau und Nutzung" wird im Amtsblatt der Europäischen Union mit der im Anhang aufgeführten Einschränkung veröffentlicht.
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 20. Juli 2015
2) ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.
3) ABl. C 214 vom 08.09.2009 S. 1.
(Stand: 11.03.2019)
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