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Durchführungsbeschluss (GASP) 2015/1332 des Rates vom 31. Juli 2015 zur Durchführung des Beschlusses 2011/486/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
(ABl. Nr. L 206 vom 01.08.2015 S. 31)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2011/486/GASP des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan 1, insbesondere auf Artikel 5 und Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 1. August 2011 den Beschluss 2011/486/GASP erlassen.
(2) Am 23. September 2014 und 27. März 2015 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, geändert.
(3) Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 31. Juli 2015.
Anhang |
I. Die nachstehenden Einträge werden der Liste im Anhang des Beschlusses 2011/486/GASP hinzugefügt:
A. Mit den Taliban verbundene Personen
1. Abdul Basir Noorzai (Aliasnamen: a) Haji Abdul Basir, b) Haji 'Abd Al-Basir, c) Haji Basir Noorzai, d) Abdul baseer, e) Abdul Basir).
Titel: Haji. Anschrift: Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan. Geburtsdatum: a) 1965, b) 1960, c) 1963. Geburtsort: Provinz Baluchistan, Pakistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepassnummer: Nummer des pakistanischen Reisepasses: AA3829182. Nationale Kennziffer: Pakistanische nationale Kennziffer 5420124679187. Weitere Angaben: Besitzer der "Haji Basir and Zarjmil Company Hawala", die für die Taliban in der Region Finanzdienstleistungen erbrachte. Tag der VN-Bezeichnung: 27.3.2015.
Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
Abdul Basir Noorzai wurde am 27. März 2015 gemäß Nummer 2 der Resolution 2160 (2014) wegen "der Beteiligung an der Finanzierung, Planung, Erleichterung, Vorbereitung oder Begehung von Handlungen oder Aktivitäten durch, zusammen mit, unter dem Namen oder im Namen oder zur Unterstützung" derjenigen benannten und sonstigen mit den Taliban verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die eine Bedrohung des Friedens, der Stabilität und der Sicherheit Afghanistans darstellen, und "der sonstigen Unterstützung für ihre Handlungen oder Aktivitäten" in die Liste aufgenommen.
Zusätzliche Informationen:
Haji Abdul Basir (Basir) besitzt und betreibt die "Haji Basir and Zarjmil Company Hawala". Basir war damit beauftragt, die Taliban mit Geld zu versorgen, und hat in den letzten Jahren über seine Hawala Tausende von Dollar an Taliban-Mitglieder in der Region weitergeleitet. Basir hat Aktivitäten der Taliban über seine Hawala finanziert, Gelder an Älteste der Taliban überwiesen und Reisen von Taliban-Informanten erleichtert.
Seit 2012 gilt Basir als wichtigster Geldwechsler für hochrangige Taliban-Führer. Darüber hinaus hat er 2010 bei Pakistani und Afghanen, die in Japan, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Singapur wohnten, um Spenden für die Taliban geworben.
B. Mit den Taliban verbundene Einrichtungen und andere Gruppen und Unternehmen
1. Haji Basir and Zarjmil Company Hawala (Aliasnamen: a) Haji Bashir and Zarjmil Hawala Company; b) Haji Abdul Basir and Zar Jameel Hawala; c) Haji Basir Hawala; d) Haji baseer Hawala; e) Haji Abdul Basir Exchange Shop; f) Haji Basir and Zarjamil Currency Exchange; g) Haji Zar Jamil, Haji Abdul baseer Money Changer).
Anschrift: a) Branch Office 1: Sanatan (Variante: Sanatin) Bazaar, Sanatan Bazaar Street, near Trench (Variante: Tranch) Road, Chaman, Baluchistan Province, Pakistan; b) Branch Office 2: Quetta, Pakistan; c) Branch Office 3: Lahore, Pakistan; d) Branch Office 4: Peshawar, Pakistan; e) Branch Office 5: Karachi, Pakistan; f) Branch Office 6: Islamabad, Pakistan; g) Branch Office 7: Kandahar Province, Afghanistan; h) Branch Office 8: Herat Province, Afghanistan; i) Branch Office 9: Helmand Province, Afghanistan; j) Branch Office 10: Dubai, Vereinigte Arabische Emirate; k) Branch Office 11: Iran. Weitere Angaben: a) Geldtransferdienstleister, der von hochrangigen Taliban- Führern genutzt wird, um Gelder an die Taliban-Befehlshaber in der Region zu überweisen; b) Inhaber: Abdul Basir Noorzai. Tag der VN-Bezeichnung: 27.3.2015.
(Stand: 11.03.2019)
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