Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2017, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Verordnung (EU) 2017/352 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2017 zur Schaffung eines Rahmens für die Erbringung von Hafendiensten und zur Festlegung von gemeinsamen Bestimmungen für die finanzielle Transparenz der Häfen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 57 vom 03.03.2017 S. 1

A;
VO (EU) 2020/697 - ABl. L 165 vom 27.05.2020 S. 7)



Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 100 Absatz 2,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die volle Integration der Häfen in nahtlose Verkehrs- und Logistikketten ist erforderlich, um einen Beitrag zum Wachstum und zu einer effizienteren Nutzung und Funktionsweise des transeuropäischen Verkehrsnetzes sowie des Binnenmarkts zu leisten. Voraussetzung dafür sind moderne Hafendienste, die zu einer effizienten Nutzung der Häfen beitragen, und ein investitionsfreundliches Klima, um die Entwicklung der Häfen entsprechend den derzeitigen und künftigen Verkehrs- und Logistikanforderungen zu ermöglichen.

(2) Häfen tragen zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie auf den Weltmärkten bei und schaffen Mehrwert und Arbeitsplätze in allen Küstenregionen der Union. Zur Bewältigung der Herausforderungen im Seeverkehr und zur Verbesserung der Effizienz und Nachhaltigkeit der Verkehrs- und Logistikketten müssen die in der Mitteilung der Kommission "Häfen als Wachstumsmotor" vom 23. Mai 2013 zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beschriebenen Maßnahmen in Kombination mit dieser Verordnung umgesetzt werden.

(3) Wie die Kommission in ihrer Mitteilung vom 3. Oktober 2012 mit dem Titel "Binnenmarktakte II - Gemeinsam für neues Wachstum" ausführt, hängt die Attraktivität des Seeverkehrs vom Vorhandensein, der Effizienz und der Verlässlichkeit von Hafendiensten und von der Notwendigkeit ab, Probleme der Transparenz beim Einsatz öffentlicher Mittel und bei den Hafengebühren zu lösen, Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung in den Häfen zu treffen und Beschränkungen für die Erbringung von Dienstleistungen in Häfen zu überprüfen.

(4) Die Erleichterung des Zugangs zum Markt für Hafendienste und die Einführung von finanzieller Transparenz und Autonomie der Seehäfen werden dazu beitragen, Qualität und Effizienz der den Hafennutzern angebotenen Dienste zu verbessern und ein investitionsfreundlicheres Klima in den Häfen zu schaffen, was wiederum zu geringeren Kosten für die Nutzer von Verkehrsdiensten beitragen, den Kurzstreckenseeverkehr fördern und eine bessere Vernetzung des Seeverkehrs mit dem Verkehr auf der Schiene, den Binnenwasserstraßen und den Straßen begünstigen wird.

(5) Die Vereinfachung der Zollverfahren kann wesentliche Wettbewerbsvorteile für Seehäfen bewirken. Um den fairen Wettbewerb zu fördern und Zollformalitäten zu verringern, ist es wichtig, dass die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten einen angemessenen und wirksamen risikobasierten Ansatz verfolgen. In diesem Zusammenhang muss die Kommission die Notwendigkeit angemessener Maßnahmen zur Verringerung der Meldeformalitäten in Seehäfen und zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs Rechnung prüfen.

(6) Die Schaffung eines klaren Rahmens mit transparenten, fairen und nicht diskriminierenden Bestimmungen über die Finanzierung von Hafeninfrastrukturen und Hafendiensten und die Erhebung von Entgelten für diese spielt eine grundlegende Rolle dabei, sicherzustellen, dass die Geschäftsstrategie und die Investitionspläne des einzelnen Hafens gegebenenfalls die allgemeinen Rahmenbedingungen der nationalen Hafenpolitik den Wettbewerbsvorschriften voll entsprechen. Insbesondere ermöglicht die Transparenz der finanziellen Beziehungen eine faire und wirksame Kontrolle staatlicher Beihilfen und verhindert so Marktverzerrungen. Hierzu wurde die Kommission in den Schlussfolgerungen des Rates vom 5. Juni 2014 aufgefordert, die Möglichkeit von Leitlinien für staatliche Beihilfen für Seehäfen zu prüfen, um einen fairen Wettbewerb und einen stabilen rechtlichen Rahmen für Investitionen in Häfen zu gewährleisten.

(7) Der bei Weitem größte Teil des Seeverkehrs der Union wird über die Seehäfen des mit der der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 des Europäischen Parlament und des Rates 4

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 13.10.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion