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Regelwerk, EU 2018, Allgemeines/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/227 des Rates vom 15. Februar 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2011/101/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe

(ABl. Nr. L 43 vom 16.02.2018 S. 16)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 15. Februar 2011 den Beschluss 2011/101/GASP angenommen.

(2) Der Eintrag zu einer Person in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP sollte aktualisiert werden.

(3) Der Beschluss 2011/101/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP wird entsprechend dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 15. Februar 2018.

1) ABl. Nr. L 42 vom 16.02.2011 S. 6.

.

Anhang

Der Eintrag zu der folgenden in Anhang I des Beschlusses 2011/101/GASP genannten Person wird durch den folgenden Eintrag ersetzt:

Name (und ggf. Aliasnamen) Angaben zur Identität Gründe
"1. Mugabe, Robert Gabriel Geb. 21.2.1924

Pass AD001095

Ehemaliger Präsident; für Handlungen verantwortlich, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben."


ENDE

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