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Beschluss (GASP) 2018/283 des Rates vom 26. Februar 2018 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/1693 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh)und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen
(ABl. Nr. LI 54 vom 26.02.2018 S. 6)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2016/1693 des Rates vom 20. September 2016 betreffend restriktive Maßnahmen gegen ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2002/402/GASP 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 20. September 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/1693 angenommen.
(2) In Anbetracht der anhaltenden Bedrohung durch ISIL (Da'esh) und Al-Qaida und mit ihnen verbündete Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen sollte eine weitere Person in die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen werden.
(3) Der Beschluss (GASP) 2016/1693 sollte entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Februar 2018.
Anhang |
Folgendes wird in die Liste im Anhang des Beschlusses (GASP) 2016/1693 aufgenommen:
" A. Personen
1. Fabien CLAIN (alias Omar); Geburtsdatum: 30. Januar 1978; Geburtsort: Toulouse (Frankreich); Staatsangehörigkeit: Französisch; Reisepass-Nr.: 06AP104665, ausgestellt am 16.1.2006 (abgelaufen); Personalausweis-Nr.: 150161100206, ausgestellt am 8.1.2015 (gültig bis 7.1.2030)."
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ENDE |
(Stand: 11.03.2019)
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