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Durchführungsverordnung (EU) 2018/602 des Rates vom 19. April 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
(ABl. Nr. L 101 vom 20.04.2018 S. 16)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 erlassen.
(2) Die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) setzt ihre Nuklearprogramme und Programme für ballistische Flugkörper fort und verstößt damit gegen die Verpflichtungen, die ihr in mehreren Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auferlegt wurden. Diese Programme werden zum Teil durch illegale Transfers von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen finanziert.
(3) Vier Personen, die die Weitergabe von Vermögenswerten oder Ressourcen bereitgestellt haben, die finanziell zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten, sollten in die Liste der Personen und Einrichtungen in Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 aufgenommen werden.
(4) Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 19. April 2018.
Anhang |
In Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 werden folgende Personen in die Liste der Personen im Abschnitt
"c) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe b benannte Personen" aufgenommen:
Name (und ggf. Aliasnamen) |
Identifizierungsangaben | Tag der Benennung | Gründe | |
"9. | KIM Yong Nam (KIM Yong-Nam, KIM Young-Nam, KIM Yong-Gon) | Geburtsdatum:
2.12.1947 Geburtsort: Sinuju, DVRK |
20.4.2018 | Nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe ist KIM Yong Nam ein Agent des Generalbüros für Aufklärung, einer von den Vereinten Nationen benannten Einrichtung. Er und sein Sohn KIM Su Gwang haben sich nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten. Während seiner Zeit als Diplomat hat KIM Yong Nam mehrere Giro- und Sparkonten in der Union eröffnet und verschiedentlich an der Überweisung hoher Geldsummen auf Bankkonten in der Union oder außerhalb der Union mitgewirkt, und zwar auch auf Konten, die auf den Namen seines Sohnes KIM Su Gwang und den seiner Schwiegertochter KIM Kyong Hui lauten. |
10. | DJANG Tcheul Hy | Geburtsdatum: 11.5.1950
Geburtsort: Kangwon |
20.4.2018 | DJANG Tcheul Hy hat sich gemeinsam mit ihrem Ehemann KIM Yong Nam, ihrem Sohn KIM Su Gwang und ihrer Schwiegertochter KIM Kyong Hui an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten. Sie war Inhaberin mehrerer Bankkonten in der Union, die ihr Sohn KIM Su Gwang in ihrem Namen eröffnet hatte. Sie hat zudem verschiedentlich an der Überweisung von Geldsummen von Bankkonten ihrer Schwiegertochter KIM Kyong Hui auf Bankkonten außerhalb der Union mitgewirkt. |
11. | KIM Su Gwang (KIM Sou-Kwang, KIM Sou-Gwang, KIM Son-Kwang, KIM Su-Kwang, KIM Soukwang) | Geburtsdatum: 18.8.1976
Geburtsort: Pyongyang, DVRK Diplomat der Botschaft der DVRK in Belarus |
20.4.2018 | Nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe ist KIM Su Gwang ein Agent des Generalbüros für Aufklärung, einer von den Vereinten Nationen benannten Einrichtung. Er und sein Vater KIM Yon Nam haben sich nach Erkenntnissen der VN-Sachverständigengruppe an systematischen betrügerischen finanziellen Praktiken beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK |
(Stand: 11.03.2019)
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