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Regelwerk, EU 2018, Naturschutz/Tierschutz - EU Bund

Verordnung (EU) 2018/969 der Kommission vom 9. Juli 2018 zur Änderung von Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bestimmungen zur Entfernung spezifizierter Risikomaterialien bei kleinen Wiederkäuern

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. Nr. L 174 vom 10.07.2018 S. 12)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und Tilgung bestimmter transmissibler spongiformer Enzephalopathien 1, insbesondere auf Artikel 23 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind Vorschriften für die Verhütung, Bekämpfung und Tilgung transmissibler spongiformer Enzephalopathien (TSE) bei Tieren festgelegt. Sie gilt für die Produktion und das Inverkehrbringen lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse sowie in bestimmten Sonderfällen für deren Ausfuhr.

(2) In der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden spezifizierte Risikomaterialien (im Folgenden "SRM") als die im Anhang V der genannten Verordnung aufgeführten Gewebe definiert und es wird festgelegt, dass diese SRM gemäß Anhang V der genannten Verordnung und der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 2 zu entfernen und zu beseitigen sind. Durch die Entfernung von SRM soll dem BSE-Risiko bei Rindern, Schafen und Ziegen begegnet werden. Anhang V Nummer 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 enthält die Liste der SRM bei Schafen und Ziegen.

(3) Die Empfehlungen der Weltorganisation für Tiergesundheit (im Folgenden "OIE") in Bezug auf BSE im Sinne von Kapitel 11.4 des Gesundheitskodex für Landtiere der OIE 3 gelten nur für mit dem BSE-Erreger infizierte Rinder. In Bezug auf Schafe und Ziegen ist von der OIE keine Liste der Gewebe festgelegt, die aufgrund des mit ihnen verbundenen BSE-Risikos nicht gehandelt werden sollten.

(4) Das Strategiepapier der Kommission zum Thema transmissible spongiforme Enzephalopathien (2010-2015) 4 sieht eine mögliche Überprüfung der derzeitigen SRM-Liste anhand wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der Entwicklung der epidemiologischen Situation in Bezug auf BSE vor. Die epidemiologische Situation in Bezug auf BSE in der Europäischen Union hat sich deutlich verbessert. Im Jahr 2016 wurden in der Union fünf BSE-Fälle bei Rindern gemeldet, während im Jahr 2001 noch 2.166 Fälle gemeldet wurden. Diese Verbesserung der BSE-Situation in der Union spiegelt sich auch in der Tatsache wider, dass anhand des von der OIE anerkannten BSE-Risikostatus mittlerweile 24 Mitgliedstaaten und zwei Regionen eines Mitgliedstaats als Länder bzw. Regionen mit vernachlässigbarem BSE-Risiko gemäß der Entscheidung 2007/453/EG der Kommission 5 anerkannt sind.

(5) Hinsichtlich der SRM von kleinen Wiederkäuern ist in dem Strategiepapier der Kommission zu TSE (2010-2015) eine zum damaligen Zeitpunkt noch andauernde Neubewertung der Zweckdienlichkeit der SRM-Liste bei kleinen Wiederkäuern erwähnt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden "EFSA") veröffentlichte diese Neubewertung am 2. Dezember 2010 im Rahmen einer wissenschaftlichen Stellungnahme zu BSE/TSE-Infektiosität im Gewebe von kleinen Wiederkäuern (im Folgenden die "EFSA-Stellungnahme von 2010") 6. In dieser Stellungnahme kam die EFSa zu dem Schluss, dass die Zahl der mit BSE infizierten kleinen Wiederkäuer, die jedes Jahr in die Lebensmittelkette der Union gelangen könnten, sehr begrenzt ist, und bestätigte, dass diese Schätzungen gegen eine großflächige BSE-Epidemie bei kleinen Wiederkäuern in der Union sprechen. Diese Schlussfolgerung der EFSa gilt für die gesamte Union, unabhängig vom BSE-Risikostatus der einzelnen Mitgliedstaaten.

(6) Wie aus der gemeinsamen wissenschaftlichen Stellungnahme der EFSa und des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten zu möglichen epidemiologischen oder molekularen Zusammenhängen zwischen TSE bei Tieren und beim Menschen vom 9. Dezember 2010 7 hervorgeht, wurden unter natürlichen Bedingungen bei Ziegen weltweit lediglich zwei Fälle von BSE und bei Schafen unter natürlichen Bedingungen keinerlei Fälle gemeldet. Die beiden unter natürlichen Bedingungen aufgetretenen BSE-Fälle bei Ziegen traten zu einer Zeit auf, als das Verbot der Fütterung von verarbeitetem tierischem Eiweiß an Nutztiere noch nicht galt und als die BSE-Epidemie bei Rindern einen Höhepunkt erreicht hatte.

(7) Am 5. August 2015 veröffentlichte die EFSa ein wissenschaftliches Gutachten zu einem Antrag auf Überprüfung einer wissenschaftlichen Veröffentlichung über das zoonotische Potenzial von Scrapie hervorrufenden Prionen bei Schafen (im Folgenden die "EFSA-Stellungnahme von 2015") 8

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