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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2018/1074 des Rates vom 30. Juli 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

(ABl. Nr. L 194 vom 31.07.2018 S. 32)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 erlassen.

(2) Gemäß Artikel 47a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII der genannten Verordnung überprüft.

(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass bestimmte Einträge zu in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 aufgeführten Personen und Einrichtungen geändert werden sollten.

(4) Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2018.

1) ABl. Nr. L 224 vom 31.08.2017 S. 1.

.

Anhang

1. Anhang XV der Verordnung (EU) 2017/1509 wird unter der Überschrift " a) Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen" wie folgt geändert:

a) Die bestehenden Einträge werden von 1 bis 30 neu nummeriert.

b) Die folgenden Einträge erhalten folgende Fassung:

Name
(und ggf. Aliasnamen)
Identifizierungsangaben Tag der Benennung Gründe
"3. HYON Chol-hae (auch: HYON Chol Hae) Geburtsdatum: 1934

Geburtsort: Mandschurei, China

22.12.2009 Seit April 2016 Marschall der koreanischen Volksarmee. Ehemaliger stellvertretender Direktor der Abteilung Allgemeine Politik der koreanischen Volksarmee (Militärberater des verstorbenen Kim Jong-Il). Wurde im Mai 2016 auf dem siebten Kongress der Arbeiterpartei Koreas, auf dem auch der Beschluss zur Fortsetzung des Nuklearprogramms der DVRK gefasst wurde, zum Mitglied des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas gewählt.
6. PAK Jae-gyong (auch: Chae-Kyong; PAK Jae Gyong) Geburtsdatum: 1933

Reisepass Nr.: 554410661

22.12.2009 Ehemaliger stellvertretender Direktor der Abteilung Allgemeine Politik der Volksarmee, ehemaliger stellvertretender Direktor des Logistikbüros der Volksarmee (Militärberater des verstorbenen Kim Jong-Il). War bei der Inspektion des Kommandos der strategischen Raketenstreitkräfte durch KIM Jong Un zugegen. Mitglied des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas.
16. KIM Jong-gak (auch: KIM Jong Gak) Geburtsdatum: 20.7.1941

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

20.5.2016 Ehemaliger Direktor der Abteilung Allgemeine Politik der koreanischen Volksarmee. Vizemarschall der koreanischen Volksarmee, Rektor der Militäruniversität Kim Il-Sung, ehemaliges Mitglied der zentralen Militärkommission der Arbeiterpartei Koreas, einer wichtigen Einrichtung für die nationale Verteidigung der DVRK. Damit ist er für die Unterstützung oder Förderung der Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich.
18. KIM Won-hong (auch: KIM Won Hong) Geburtsdatum: 7.1.1945

Geburtsort: Pyongyang, DVRK

Reisepass Nr.: 745310010

20.5.2016

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