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Regelwerk, EU 2018, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2018/2054 des Rates vom 21. Dezember 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma

(ABl. Nr. LI 327 vom 21.12.2018 S. 5)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma angenommen.

(2) Der Rat hat am 26. April 2018 den Beschluss (GASP) 2018/655 2 angenommen, der einen Rechtsrahmen für gezielte restriktive Maßnahmen gegen bestimmte, den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) beziehungsweise der Grenzschutzpolizei angehörige natürliche Personen bildet, die für schwere Menschenrechtsverletzungen, die Behinderung der humanitären Hilfe für bedürftige Zivilpersonen und die Behinderung der Durchführung unabhängiger Untersuchungen mutmaßlicher schwerer Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße verantwortlich sind.

(3) Der Rat hat am 25. Juni 2018 den Beschluss (GASP) 2018/900 3 angenommen, mit dem sieben hochrangige Angehörige der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) beziehungsweise der Grenzschutzpolizei aufgrund ihrer Beteiligung an oder ihrer Verbindung mit den Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine benannt wurden.

(4) Die unabhängige internationale Ermittlungsmission des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen hat am 17. September 2018 ihren ausführlichen Bericht über Myanmar veröffentlicht, in dem festgestellt wurde, dass in den Bundesstaaten Kachin, Rakhine und Shan insbesondere von den Streitkräften Myanmars (Tatmadaw) und der Grenzschutzpolizei schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße begangen wurden, und dass zahlreiche dieser Menschenrechtsverletzungen als schlimmste Verbrechen nach dem Völkerrecht einzustufen sind.

(5) Angesichts der Ergebnisse, zu denen die Ermittlungsmission gelangt ist, und angesichts der Verantwortung von Teilen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) beziehungsweise der Grenzschutzpolizei für Menschenrechtsverletzungen sollten sieben Personen in die Liste der im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(6) Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP sollte entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 21. Dezember 2018.

1) Beschluss 2013/184/GASP des Rates vom 22. April 2013 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma und zur Aufhebung des Beschlusses 2010/232/GASP (ABl. L 111 vom 23.04.2013 S. 75).

2) Beschluss (GASP) 2018/655 des Rates vom 26. April 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 108 vom 27.04.2018 S. 29).

3) Beschluss (GASP) 2018/900 des Rates vom 25. Juni 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 160 I vom 25.06.2018 S. 9.).

.

Anhang

Die folgenden Personen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen des Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP aufgenommen:

Name Angaben zur Identität Begründung Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste
"8. Ba Kyaw Ba Kyaw ist Feldwebel im 564. Leichten-Infanterie-Bataillon der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In der zweiten Jahreshälfte 2017 hat er Gräueltaten und schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Mord, Deportation und Folter, gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundestaat Rakhine begangen. Insbesondere wurde er als einer der Haupttäter des Massakers von Maung Nu am 27. August 2017 ermittelt. 21.12.2018
9. Tun Naing Tun Naing ist Kommandeur des Grenzschutzpolizei-Stützpunkts in Taung Bazar. In dieser Eigenschaft ist er verantwortlich für die von der Grenzschutzpolizei in dem Zeitraum um den 25. August 2017 in Taung Bazar begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine; dazu zählen Zwangsverhaftungen, Misshandlung und Folter. 21.12.2018
10. Khin Hlaing Geburtsdatum: 2. Mai 1968

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