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Regelwerk, EU 2019, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2019/239 der Kommission vom 6. Februar 2019 zur Änderung des Beschlusses 2011/891/EU und der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1211, (EU) 2017/1212, (EU) 2017/2449 und (EU) 2017/2450 hinsichtlich des Vertreters des Zulassungsinhabers

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2019) 736)
(Nur der französische und der englische Text sind verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 39 vom 11.02.2019 S. 7)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Dow AgroSciences Europe, ansässig im Vereinigten Königreich, ist gemäß Beschluss 2011/891/EU der Kommission 2 und gemäß den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2017/1211 3, (EU) 2017/2449 4 und (EU) 2017/2450 5 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 Vertreter in der Union von Dow AgroSciences LLC, Mycogen Seeds und M.S. Technologies LLC, ansässig in den Vereinigten Staaten.

(2) Dow AgroSciences Europe ist auch Zulassungsinhaber für genetisch veränderte Erzeugnisse, die gemäß dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1212 der Kommission 6 zugelassen wurden.

(3) Mit Schreiben vom 13. September 2018 hat Dow AgroSciences Europe die Kommission ersucht, vor dem Hintergrund des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union die Zulassungen für genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel, für die das Unternehmen Vertreter oder Zulassungsinhaber ist, an Dow AgroSciences Distribution S.A.S., ansässig in Frankreich, zu übertragen. Dow AgroSciences Distribution S.A.S bestätigte sein Einverständnis mit der Übertragung mit Schreiben vom 7. September 2018.

(4) Mit Schreiben vom 10. Oktober 2018 bestätigte M.S. Technologies LLC sein Einverständnis mit der Übertragung der Zulassungen vom derzeitigen Vertreter.

(5) Mit Schreiben vom 12. Oktober 2018 bestätigte auch Dow AgroSciences LLC sein Einverständnis mit der Übertragung des Vertreters und stellte klar, dass das Unternehmen Mycogen Seeds ein Tochterunternehmen von Dow AgroSciences LLC ist.

(6) Die vorgeschlagenen Änderungen in Bezug auf die Zulassungsinhaber und folglich auch die Adressaten der Zulassungsbeschlüsse sind rein administrativer Art und erfordern daher keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(7) Der Beschluss 2011/891/EU sowie die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1211, (EU) 2017/1212, (EU) 2017/2449 und (EU) 2017/2450 sollten daher entsprechend geändert werden.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Beschlusses 2011/891/EU

Der Beschluss 2011/891/EU wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

"Artikel 6 Zulassungsinhaber

Zulassungsinhaber ist Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Mycogen Seeds, Vereinigte Staaten von Amerika.";

2. Artikel 8 erhält folgende Fassung:

"Artikel 8 Adressat

Dieser Beschluss ist gerichtet an: Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montignyle-Bretonneux, Frankreich.";

3. Buchstabe a) des Anhangs erhält folgende Fassung:

"a) Antragsteller und Zulassungsinhaber

Name: Dow AgroSciences Distribution S.A.S.

Anschrift: 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montignyle-Bretonneux, Frankreich.".

Artikel 2 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1211

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1211 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

" Artikel 6 Zulassungsinhaber

Zulassungsinhaber ist Dow AgroSciences Distribution S.A.S., Frankreich, im Namen von Mycogen Seeds, Vereinigte Staaten von Amerika.";

2. Artikel 8 erhält folgende Fassung:

" Artikel 8 Adressat

Dieser Beschluss ist gerichtet an: Dow AgroSciences Distribution S.A.S., 6, rue Jean Pierre Timbaud, 78180 Montigny-le-Bretonneux, Frankreich.";

3. Buchstabe a) des Anhangs erhält folgende Fassung:

" a) Antragsteller und Zulassungsinhaber

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(Stand: 11.03.2019)

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