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Regelwerk, EU 2019, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2019/806 des Rates vom 17. Mai 2019 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. L 132 vom 20.05.2019 S. 36, ber. L 234 S. 31)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP 1 erlassen.

(2) Am 28. Mai 2018 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2018/778 2 erlassen, mit dem die in dem Beschluss 2013/255/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2019 verlängert wurden.

(3) Nach einer Überprüfung hat der Rat beschlossen, dass die restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2020 verlängert werden sollten.

(4) Die in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Einträge zu 59 Personen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, sollten geändert werden.

(5) Neun Einträge sollten von der Liste der benannten Personen und Organisationen gestrichen werden.

(6) Infolge der Urteile des Gerichts vom 31. Januar 2019 in der Rechtssache T-667/17, Alkarim for Trade and Industry gegen Rat, und in der Rechtssache T-559/17, Abdulkarim gegen Rat, werden Alkarim for Trade and Industry sowie Mouhamad Wael Abdulkarim nicht in der in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgeführt.

(7) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 34 erhält folgende Fassung:

" Artikel 34

Dieser Beschluss gilt bis zum 1. Juni 2020. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

2. Anhang I wird nach Maßgabe des Anhangs des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 17. Mai 2019.

1) Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14).

2) Beschluss (GASP) 2018/778 des Rates vom 28. Mai 2018 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (ABl. L 131 vom 29.05.2018 S. 16).

.

Anhang

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird wie folgt geändert:

=> zurPDF


ENDE

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