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Durchführungsverordnung (EU) 2019/1891 des Rates vom 11. November 2019 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
(ABl. L 291 vom 12.11.2019 S. 13)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 1,
auf Vorschlag der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen.
(2) Der Rat betonte, dass die restriktiven Maßnahmen zielgerichtet, flexibel und reversibel sind und schrittweise eingeführt werden, die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft ziehen und darauf abzielen, einen glaubwürdigen und bedeutsamen Prozess zu fördern, der zu einer friedlichen Lösung auf dem Verhandlungsweg führen kann.
(3) In Anbetracht der sich weiter verschlechternden Lage in Venezuela hat der Rat am 22. Januar 2018 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/88 2 angenommen, mit der sieben Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 aufgenommen wurden.
(4) Am 28. Mai 2018 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, denen zufolge die vorgezogenen Präsidentschaftswahlen in Venezuela, die zusammen mit den Regionalwahlen am 20. Mai 2018 durchgeführt wurden, weder frei noch fair waren. Die Union forderte die Abhaltung neuer Präsidentschaftswahlen und erklärte, dass sie zügig handeln werde, um zusätzliche gezielte und umkehrbare restriktive Maßnahmen zu verhängen.
(5) Am 25. Juni 2018 hat der Rat im Nachgang zu den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2018 die Durchführungsverordnung (EU) 2018/899 3 angenommen, mit der elf Personen benannt wurden.
(6) Am 25. Oktober 2018 hat die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden "Hohe Vertreterin") im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, der zufolge die Union nach wie vor der Überzeugung ist, dass es nur eine demokratische politische und friedliche Lösung der derzeitigen Krise geben kann, und in der die Union unterstreicht, dass sie entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden politischen Instrumente einzusetzen, um zu einer solchen Lösung beizutragen.
(7) Am 6. November 2018 hat der Rat im Rahmen der jährlichen Überprüfung der angesichts der Lage in Venezuela geltenden restriktiven Maßnahmen die Durchführungsverordnung (EU) 2018/1653 4 angenommen, mit der die Begründung für eine benannte Person geändert wurde.
(8) Im Januar, Februar, März und April 2019 hat die Hohe Vertreterin im Namen der Union Erklärungen zur Lage in Venezuela abgegeben, in denen die Bereitschaft der Union betont wurde, weiterhin alle Anstrengungen zu unternehmen, damit eine Wiederherstellung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erreicht wird, weitere Maßnahmen zu treffen und auf Beschlüsse und Handlungen, die zu einer weiteren Aushöhlung der demokratischen Institutionen und Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte führen, mit geeigneten Maßnahmen zu reagieren.
(9) Am 8. Juli 2019 hat der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1169 5 angenommen, mit der die Begründung für drei in der Liste aufgeführte Personen aktualisiert wurde.
(10) Am 16. Juli 2019 hat die Hohe Vertreterin im Namen der Union eine Erklärung abgegeben, der zufolge der Bericht der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte deutlich und detailliert das Ausmaß und die Schwere der Menschenrechtsverletzungen, die Aushöhlung der Rechtsstaatlichkeit und den Abbau demokratischer Institutionen in Venezuela bestätigt. Ferner hat die Union ihre Bereitschaft bekundet, mit der Vorbereitung gezielter Maßnahmen gegen diejenigen Mitglieder der Sicherheitskräfte zu beginnen, die an Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.
(11) Im Nachgang zur Erklärung vom 16. Juli 2019 und in Anbetracht der weiterhin ernsten Lage in Venezuela hat der Rat am 26. September 2019 die Durchführungsverordnung (EU) 2019/1586 6 angenommen, mit der sieben Personen benannt wurden.
(12) In diesem Zusammenhang hat der Rat gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2063 die angesichts der Lage in Venezuela geltenden restriktiven Maßnahmen überprüft.
(13) Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat beschlossen, die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen zu verlän gem. Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.
(14) Die einzelnen Benennungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wurden überprüft; die Angaben zu acht Personen sollten geändert werden.
(Stand: 26.11.2019)
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