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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2020/219 der Kommission vom 17. Februar 2020 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe

(ABl. L 44 vom 18.02.2020 S. 17)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates vom 19. Februar 2004 über bestimmte restriktive Maßnahmen gegenüber Simbabwe 1, insbesondere auf Artikel 11 Buchstabe b,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Anhang II des Beschlusses 2011/101/GASP des Rates 2 sind die natürlichen und juristischen Personen aufgeführt, auf die die in Artikel 5 des Beschlusses vorgesehenen restriktiven Maßnahmen Anwendung finden.

(2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird dieser Beschluss umgesetzt, soweit Maßnahmen auf der Ebene der Union erforderlich sind. Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 enthält die Liste der Personen und Organisationen, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen mit der Verordnung eingefroren werden.

(3) Am 17. Februar 2020 hat der Rat beschlossen, den Eintrag zu einer verstorbenen Person aus Anhang II des Beschluss 2011/101/GASP des Rates zu streichen.

(4) Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 wird durch den Anhang dieser Verordnung ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 17. Februar 2020

1) ABl. L 55 vom 24.02.2004 S. 1.

2) Beschluss 2011/101/GASP des Rates vom 15. Februar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen Simbabwe (ABl. L 42 vom 16.02.2011 S. 6).

.

Anhang

" Anhang III
Liste der Personen und Organisationen nach Artikel 6

I. Personen

Name (und ggf. Aliasnamen) Angaben zur Identität Gründe für die Benennung
2) Mugabe, Grace Geb. 23.7.1965
Pass AD001159
Personalausweis 63-646650Q70
Ehemalige Sekretärin der ZANU-PF (Afrikanische Nationalunion von Simbabwe - Patriotische Front), an Handlungen beteiligt, die die Demokratie, die Achtung der Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit ernsthaft untergraben. Übernahm 2002 das Iron-Mask-Gebiet; zieht mutmaßlich illegal große Gewinne aus dem Diamantenbergbau.
5) Chiwenga, Constantine Befehlshaber der Streitkräfte Simbabwes, General (früher Befehlshaber der Armee, Generalleutnant),
geb. 25.8.1956
Pass AD000263
Personalausweis 63-327568M80
Mitglied der gemeinsamen Einsatzleitung und an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates beteiligt. Hat die Armee eingesetzt, um Farmen zu besetzen. War während der Wahlen von 2008 eine der Haupttriebkräfte für Gewalt im Vorfeld der Präsidentschaftswahlen.
6) Shiri, Perence (alias Bigboy) Samson Chikerema Marschall der Luftwaffe, (Air Force),
geb. 1.11.1955
Personalausweis 29-098876M18
Hochrangiger Offizier und Mitglied des obersten Staatssicherheitsorgans (Joint Operation Command) der ZANU-PF und an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates beteiligt. An politisch motivierten Gewaltakten beteiligt, unter anderem während der Wahlen 2008 in Mashonaland West und in Chiadzwa.
7) Sibanda, Phillip Valerio (alias Valentine) Befehlshaber der Nationalen Armee Simbabwes, Generalleutnant,
geb. 25.8.1956 oder 24.12.1954
Personalausweis 63-357671H26
Hochrangiges Armeemitglied mit Verbindungen zur Regierung und an der Ausarbeitung oder Leitung der Repressionspolitik des Staates beteiligt.

II. Organisationen

Name/Bezeichnung Angaben zur Identität Gründe für die Benennung
Simbabwe Defence Industries 10th floor, Trustee House, 55 Samora Machel Avenue, PO Box 6597, Harare, Simbabwe Mit dem Verteidigungsministerium und der ZANU-PF-Fraktion der Regierung verbunden."


ENDE

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