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Beschluss (GASP) 2020/563 des Rates vom 23. April 2020 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma
(ABl. L 130 vom 24.04.2020 S. 25)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma angenommen.
(2) Aufgrund einer Überprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 30. April 2021 verlängert werden.
(3) Zu einem Listeneintrag sind aktualisierte Informationen eingegangen.
(4) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 12 erhält folgende Fassung:
"Artikel 12
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2021. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 23. April 2020.
Anhang |
Eintrag 3 der Liste der Personen und Organisationen im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP erhält folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"3. | Than Oo | Geburtsdatum: 12. Oktober 1973
Geschlecht: männlich Militärische Kennziffer: BC 25723 |
Brigadegeneral Than Oo war bis Mai 2018 Befehlshaber der 99. Leichten-Infanterie-Division der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw). In diesem Zusammenhang ist er verantwortlich für die von der 99. Leichten-Infanterie-Division begangenen Gräueltaten und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen die Bevölkerungsgruppe der Rohingya im Bundesstaat Rakhine während der zweiten Jahreshälfte 2017. Dazu zählen rechtswidrige Tötungen, sexuelle Gewalt und das systematische Niederbrennen von Häusern und Gebäuden der Rohingya. | 25.6.2018" |
ENDE |
(Stand: 05.04.2021)
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