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Durchführungsverordnung (EU) 2020/606 des Rates vom 04 Mai 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua
(ABl. LI 139 vom 04.05.2020 S. 1)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 die Verordnung (EU) 2019/1716 angenommen.
(2) Am 14. Oktober 2019 hat der Rat zudem Schlussfolgerungen angenommen, in denen er auf seine Besorgnis über die Verschlechterung der politischen und sozialen Lage in Nicaragua und auf seine scharfe Verurteilung der Repressionen, die Sicherheitskräfte und bewaffnete regierungsnahe Gruppen seit April 2018 gegen politische Gegner, Demonstranten, unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen ausüben, verweist. Die Union hat zudem bekräftigt, dass sie entschlossen ist, alle ihr zur Verfügung stehenden Instrumente einzusetzen, um zu einer friedlichen Lösung der Krise auf dem Verhandlungsweg beizutragen, und dass sie die Lage im Lande genau beobachten will, um auf eine weitere Beeinträchtigung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit zu reagieren.
(3) Unter Hinweis auf seine Besorgnis angesichts der Gesamtlage in Bezug auf die Menschenrechte und die demokratische Staatsführung hat der Rat restriktive Maßnahmen angenommen und angemerkt, dass diese Maßnahmen schrittweise und flexibel gehandhabt würden und dass bestimmte Benennungen im Falle einer fortgesetzten Stagnation oder einer weiteren Verschlechterung im Hinblick auf die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit hinzugefügt werden könnten.
(4) Angesichts der anhaltend ernsten Lage in Nicaragua sollten sechs Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 aufgenommen werden.
(5) Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 04 Mai 2020.
Anhang |
Die folgenden Einträge werden unter der Überschrift "Liste der in Artikel 2 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen" in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 eingefügt:
Name | Angaben zur Identität | Gründe | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"1. | Ramón Antonio AVELLÁN MEDAL | Geburtsdatum: 11. November 1954
Geburtsort: Jinotepe, Nicaragua Reisepass-Nr.: A0008696 ausgestellt am: 17. Oktober 2011 läuft ab am: 17. Oktober 2021 Geschlecht: männlich |
Stellvertretender Generaldirektor der nicaraguanischen Nationalpolizei (NNP) und ehemaliger Polizeichef in Masaya. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch Koordinierung der Repressionen gegen Demonstranten in Masaya im Jahr 2018. | 4.5.2020 |
2. | Sonia CASTRO GONZÁLEZ | Geburtsdatum: 29. September 1967
Geburtsort: Carazo, Nicaragua Reisepass-Nr.: A00001526 ausgestellt am: 19. November 2019 läuft ab am: 19. November 2028 Identitätsnummer: 0422909670000N Geschlecht: weiblich |
Sonderberaterin des Präsidenten Nicaraguas in Gesundheitsfragen und ehemalige Gesundheitsministerin. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition in Nicaragua, unter anderem durch die Behinderung des Zugangs verletzter Zivilisten, die an Demonstrationen teilgenommen hatten, zu notärztlicher Versorgung und durch die Anweisung an das Krankenhauspersonal, Demonstranten zu melden, die von der Polizei in ein Krankenhaus gebracht wurden. | 4.5.2020 |
3. | Francisco Javier DÍAZ MADRIZ | Geburtsdatum: 3. August 1961
Geschlecht: männlich |
(Stand: 05.04.2021)
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