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Durchführungsverordnung (EU) 2020/1129 des Rates vom 30. Juli 2020 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
(ABl. L 247 vom 31.07.2020 S. 5)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1509 des Rates vom 30. August 2017 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 329/2007 1, insbesondere auf Artikel 47 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 30. August 2017 die Verordnung (EU) 2017/1509 angenommen.
(2) Gemäß Artikel 47a Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1509 hat der Rat die Liste der benannten Personen und Einrichtungen in den Anhängen XV, XVI, XVII und XVIII der genannten Verordnung überprüft.
(3) Der Rat ist zu dem Schluss gelangt, dass die restriktiven Maßnahmen gegen alle Personen und Einrichtungen in den Listen in den Anhängen XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 aufrechterhalten werden sollten, dass die Begründung für neunzehn Personen und die Angaben zur Identifizierung von fünf Personen und zwei Einrichtungen aktualisiert werden sollten und dass das Geschlecht aller in Anhang XV aufgeführten natürlichen Personen in die Angaben zur Identifizierung aufgenommen werden sollte.
(4) Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 sollten daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anhänge XV und XVI der Verordnung (EU) 2017/1509 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 30. Juli 2020.
Anhang |
1. In Anhang XV Teil a ("Gemäß Artikel 34 Absatz 4 Buchstabe a benannte natürliche Personen") der Verordnung (EU) 2017/1509 erhalten die Einträge 1 bis 27 folgende Fassung:
Name (und ggf. Aliasnamen) | Angaben zur Identität | Datum der Aufnahme in die Liste | Gründe | |
"1. | CHON Chi Bu (CHON Chibu) |
Geschlecht: männlich | 22.12.2009 | Mitglied des Generalbüros für Atomenergie, ehemaliger technischer Direktor des Kernforschungszentrums Yongbyon. Fotos bringen ihn in Verbindung mit einem Kernreaktor in Syrien, bevor dieser 2007 von Israel bombardiert wurde. |
2. | HYON Cholhae (auch: HYON Chol Hae) |
Geburtsdatum: 13.8.1934
Geburtsort: Mandschurei, China Geschlecht: männlich |
22.12.2009 | Seit April 2016 Marschall der koreanischen Volksarmee. Ehemaliger stellvertretender Minister für die Volksarmee, ehemaliger stellvertretender Direktor der Abteilung Allgemeine Politik der koreanischen Volksarmee (Militärberater des verstorbenen Kim Jong-Il). Wurde im Mai 2016 auf dem siebten Kongress der Arbeiterpartei Koreas, auf dem auch der Beschluss zur Fortsetzung des Nuklearprogramms der DVRK gefasst wurde, zum Mitglied des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas gewählt. |
3. | O Kuk-Ryol (auch: O Kuk Ryol) |
Geburtsdatum: 7.1.1930
Geburtsort: Provinz Jilin, China Geschlecht: männlich |
22.12.2009 | Ehemaliger stellvertretender Vorsitzender der nationalen Verteidigungskommission, einer wichtigen Einrichtung für die nationale Verteidigung der DVRK, bevor sie im Zuge einer Reform in die Kommission für Staatsangelegenheiten umgewandelt wurde, zuständig für die Aufsicht über die Beschaffung ausländischer Spitzentechnologie für das Nuklearprogramm und das Programm für ballistische Flugkörper. Ehemaliges Mitglied des Zentralkomitees der Arbeiterpartei Koreas gewählt im Mai 2016 auf dem siebten Kongress der Arbeiterpartei Koreas, auf dem auch der Beschluss zur Fortsetzung des Nuklearprogramms der DVRK gefasst wurde. |
4. | PAK Jae-gyong (auch: Chae-Kyong; PAK Jae Gyong) |
Geburtsdatum: 10.6.1933
Reisepass-Nr.: 554410661 Geschlecht: männlich |
22.12.2009 |
(Stand: 13.12.2022)
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