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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2020/1302 der Kommission vom 14. Juli 2020 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Gebühren, die in Drittstaaten niedergelassenen zentralen Gegenparteien von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde in Rechnung gestellt werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 305 vom 21.09.2020 S. 1)



Hinweis: s. Liste - zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 25d Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 25d der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 stellt die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (im Folgenden "ESMA") zentralen Gegenparteien (im Folgenden "CCPs") aus Drittstaaten Gebühren im Zusammenhang mit Anträgen auf Anerkennung nach Artikel 25 der genannten Verordnung sowie jährliche Gebühren in Verbindung mit ihren Aufgaben im Zusammenhang mit den anerkannten Drittstaaten-CCPs in Rechnung. Nach Artikel 25d Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 müssen diese Gebühren in einem angemessenen Verhältnis zum Umsatz der betreffenden CCP stehen und alle Kosten decken, die der ESMa im Zusammenhang mit der Anerkennung sowie der Erfüllung ihrer Aufgaben im Zusammenhang mit Drittstaaten-CCP entstehen.

(2) Gebühren im Zusammenhang mit Anträgen auf Anerkennung ("Anerkennungsgebühren") sollten den Drittstaaten-CCPs zur Deckung der Kosten in Rechnung gestellt werden, die der ESMa bei der Bearbeitung derartiger Anträge entstehen, einschließlich der Kosten für die Überprüfung der Anträge auf Vollständigkeit, die Anforderung zusätzlicher Informationen und die Ausarbeitung von Beschlüssen, sowie zur Deckung der Kosten für die Bewertung der Systemrelevanz von Drittstaaten-CCPs ("Tiering"). Bei CCPs, die für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten Systemrelevanz besitzen oder wahrscheinlich erlangen werden und die nach Artikel 25 Absatz 2b der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 von der ESMa anerkannt werden (im Folgenden "Tier-2-CCPs"), entstehen der ESMa zusätzliche Kosten. Diese zusätzlichen Kosten entstehen, wenn die ESMa beurteilt, ob die in Artikel 25 Absatz 2b der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Bedingungen für die Anerkennung erfüllt sind und ob bei einer CCP davon ausgegangen werden kann, dass sie mit der Einhaltung des geltenden Drittstaats-Rechtsrahmens auch die in Artikel 16 sowie den Titeln IV und V festgelegten Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 hinreichend erfüllt ("Vergleichbarkeit"). Anträge von Tier-2-CCPs werden daher mit höheren Kosten verbunden sein als Anträge von Drittstaaten-CCPs, die für die Finanzstabilität der Union oder eines oder mehrerer ihrer Mitgliedstaaten nicht als systemrelevant oder wahrscheinlich systemrelevant eingestuft werden (im Folgenden "Tier-1-CCPs").

(3) Während allen Drittstaaten-CCPs, die eine Anerkennung nach Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 beantragen, eine Anerkennungsgrundgebühr in Rechnung gestellt werden sollte, sollte bei Tier-2-CCPs eine Zusatzgebühr erhoben werden, um die zusätzlichen Kosten der ESMa beim Antragsverfahren zu decken. Diese Anerkennungszusatzgebühr sollte auch bereits anerkannten CCPs in Rechnung gestellt werden, wenn die ESMa nach Überprüfung von deren Systemrelevanz gemäß Artikel 25 Absatz 5 oder Artikel 89 Absatz 3c der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 erstmals entscheidet, ob diese als Tier-2-CCP einzustufen sind.

(4) Darüber hinaus sind den anerkannten Drittstaaten-CCPs auch Jahresgebühren in Rechnung zu stellen, um die Kosten zu decken, die der ESMa durch die Erfüllung ihrer in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 vorgesehenen Aufgaben im Zusammenhang mit diesen CCPs entstehen. Sowohl bei Tier-1- als auch bei Tier-2-CCPs umfassen diese Aufgaben die regelmäßige Überprüfung der Systemrelevanz der CCPs gemäß Artikel 25 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, die Umsetzung und Pflege von Kooperationsvereinbarungen mit Drittlandsbehörden sowie die Verfolgung der Entwicklungen bei Regulierung und Aufsicht in Drittländern. Bei Tier-2-CCPs ist die ESMa außerdem verpflichtet, fortlaufend zu überwachen, ob die betreffenden CCPs die in Artikel 16 sowie den Titeln IV und V

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