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Beschluss (GASP) 2020/1699 des Rates vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran
(ABl. L 381 vom 13.11.2020 S. 22)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/413/GASP 1 erlassen.
(2) Am 18. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/849 2 erlassen.
(3) Im Anschluss an das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-490/18 3 sollte Neda Industrial Group von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP festgelegten Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden.
(4) Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 12. November 2020.
2) Beschluss (GASP) 2020/849 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 196 vom 19.06.2020 S. 8).
3) Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2020, Neda Industrial Group gegen Rat der Europäischen Union, T-490/18, ECLI:EU:T:2020:318.
Anhang |
In Anhang II Teil I Abschnitt B (Einrichtungen) des Beschlusses 2010/413/GASP wird folgender Eintrag gestrichen:"47.
Neda Industrial Group".
ENDE |
(Stand: 05.04.2021)
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