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Regelwerk, EU 2020, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2020/1699 des Rates vom 12. November 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran

(ABl. L 381 vom 13.11.2020 S. 22)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. Juli 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/413/GASP 1 erlassen.

(2) Am 18. Juni 2020 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2020/849 2 erlassen.

(3) Im Anschluss an das Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-490/18 3 sollte Neda Industrial Group von der in Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP festgelegten Liste der Personen und Organisationen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, gestrichen werden.

(4) Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang II des Beschlusses 2010/413/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Der vorliegende Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. November 2020.

1) Beschluss 2010/413/GASP des Rates vom 26. Juli 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Iran und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2007/140/GASP (ABl. L 195 vom 27.07.2010 S. 39).

2) Beschluss (GASP) 2020/849 des Rates vom 18. Juni 2020 zur Änderung des Beschlusses 2010/413/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Iran (ABl. L 196 vom 19.06.2020 S. 8).

3) Urteil des Gerichts vom 8. Juli 2020, Neda Industrial Group gegen Rat der Europäischen Union, T-490/18, ECLI:EU:T:2020:318.

.

Anhang

In Anhang II Teil I Abschnitt B (Einrichtungen) des Beschlusses 2010/413/GASP wird folgender Eintrag gestrichen:"47.

Neda Industrial Group".

ENDE

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