Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Durchführungsbeschluss (GASP) 2021/30 des Rates vom 15. Januar 2021 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
(ABl. LI 12 vom 15.01.2021 S. 3)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.
(2) Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und in Anbetracht seiner jüngsten Ernennung zum Außenminister sollte Faisal MEKDAD in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen werden.
(3) Der Beschluss 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 15. Januar 2021.
Anhang |
Der folgende Eintrag wird in die Liste in Abschnitt A (Personen) des Anhangs I des Beschlusses 2013/255/GASP aufgenommen:
ENDE |
(Stand: 05.04.2021)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion