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Regelwerk, EU 2021, Betriebsicherheit - EU Bund / 10. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/117 der Kommission vom 1. Februar 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 hinsichtlich harmonisierter Normen für kleine Wasserfahrzeuge - Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks sowie elektrische Ventilatoren

(ABl. L 36 vom 02.02.2021 S. 39)



s.a.: 10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht Normen zur 2013/53/ Beschl. (EU) 2019/919

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen imAmtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Referenzen in der Mitteilung 2015/C 087/01 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 11105:2017, deren Referenz in der Mitteilung 2018/C 209/05 der Kommission 6 veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN ISO 11105:2020 - Kleine Wasserfahrzeuge - Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks.

(5) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN ausgearbeitete harmonisierte Norm EN ISO 11105:2020 dem im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrag entspricht.

(6) Die Norm EN ISO 11105:2020 enthält die Einbauvorschriften für die Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks in Sportbooten mit Benzinmotoren zum Antrieb, zur Stromerzeugung oder zur mechanischen Leistung, die die Ansammlung explosiver Gase in diesen Räumen verhindern sollen.

(7) Die Norm EN ISO 11105:2020 erfüllt die wesentlichen Anforderungen, die sie abdecken soll und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil a Nummern 5.1.2 und 5.2.2 der Richtlinie dargelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenz dieser Norm imAmtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(8) Die Norm EN ISO 11105:2020 soll die Norm EN ISO 11105:2017 ersetzen. Daher ist es notwendig, die Referenz der harmonisierten Norm EN ISO 11105:2017 aus der Reihe C desAmtsblatts der Europäischen Union zu entfernen.

(9) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der Norm EN ISO 11105:2020 vorzubereiten, ist es notwendig, die Entfernung der Referenz der Norm EN ISO 11105:2017 zurückzustellen.

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(Stand: 05.04.2021)

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