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Beschluss (GASP) 2021/639 des Rates vom 19. April 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
(ABl. LI 132 vom 19.04.2021 S. 12)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma angenommen.
(2) Der Rat hat am 22. März 2021 den Beschluss (GASP) 2021/482 2 angenommen, durch den die Benennungskriterien auf Tätigkeiten ausgedehnt wurden, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, sowie die Möglichkeit ausgeweitet wurde, restriktive Maßnahmen gegen wirtschaftliche Interessen der Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) zu verhängen.
(3) Der Rat hat am 22. März 2021 auch den Beschluss (GASP) 2021/483 3 angenommen, durch den als Reaktion auf den Militärputsch vom 1. Februar 2021 und die seitdem von den Streit- und Polizeikräften in Myanmar/Birma begangenen schweren Menschenrechtsverletzungen restriktive Maßnahmen gegen elf Personen verhängt wurden.
(4) In Anbetracht der anhaltend ernsten Lage in Myanmar/Birma sollten zehn Personen und zwei Organisationen in die im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahme unterliegen, aufgenommen werden.
(5) Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 19. April 2021.
2) Beschluss (GASP) 2021/482 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99I vom 22.03.2021 S. 37).
3) Beschluss (GASP) 2021/483 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP betreffend restriktive Maßnahmen gegen Myanmar/Birma (ABl. L 99I vom 22.03.2021 S. 40).
Anhang |
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
1. Der Tabelle wird folgende Überschrift hinzugefügt:
" A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1".
2. Die folgenden natürlichen Personen werden hinzugefügt:
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"26. | Mahn Nyein Maung (alias P'do, Phado Man Nyein Maung) | Mitglied des Staatsverwaltungsrats;
Geburtsdatum: etwa 1947 |
Mahn Nyein Maung ist Mitglied des Staatsverwaltungsrats (SAC).Am 1. Februar 2021 haben die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) unter ihrem Oberbefehlshaber Min Aung Hlaing in Myanmar einen Putsch durchgeführt und damit unter Nichtanerkennung des Ergebnisses der Wahl vom 8. November 2020 die demokratisch gewählte Regierung gestürzt. Im Rahmen des Putsches hat Vizepräsident Myint Swe als kommissarischer Präsident am 1. Februar den Notstand ausgerufen und die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtsprechende Gewalt des Staates dem Oberbefehlshaber der Nationalen Verteidigung General Min Aung Hlaing übertragen. Am 2. Februar wurde der Staatsverwaltungsrat eingesetzt, um diese drei Gewalten auszuüben und so die demokratisch gewählte Regierung an der Erfüllung ihres Mandats zu hindern. Als Mitglied des Staatsverwaltungsrates war Mahn Nyein Maung unmittelbar an den Entscheidungen über staatliche Ämter beteiligt und trägt die Verantwortung für diese Entscheidungen; er ist deshalb verantwortlich für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma. |
(Stand: 28.04.2021)
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