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Delegierte Verordnung (EU) 2021/859 der Kommission vom 4. Februar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der Anzahl und der Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 190 vom 31.05.2021 S. 1)
s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Zur Deckung des bei den relevanten Einzelthemen ermittelten Bedarfs sollte die Kommission die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung festlegen.
(2) Die Anzahl der zu erfassenden Variablen sollte die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Allgemeine und berufliche Bildung nicht um mehr als 5 % übersteigen
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anzahl und die Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung sind im Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 4. Februar 2021
Anzahl und Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Allgemeine und berufliche Bildung | Anhang |
Thema | Einzelthema | Kennung der Variable | Bezeichnung der Variable |
01. Technische Angaben -12 technische Variablen |
Ort | COUNTRY | Wohnsitzland |
REGION | Wohnsitzregion | ||
DEG_URB | Grad der Verstädterung | ||
Angaben zur Datenerhebung | REFYEAR | Jahr der Befragung | |
REFMONTH | Monat der Befragung | ||
REFDAY | Tag der Befragung | ||
Kennzeichnung | RESPID | Eindeutige Kennung | |
Gewichte | RESPWEIGHT | Gewichtungsfaktor für Einzelpersonen | |
NFEACTWEIGHT_5 | Gewichtungsfaktor für die Einzelheiten zu 5 Aktivitäten des nichtformalen Lernens | ||
NFEACTWEIGHT_2 | Gewichtungsfaktor für 2 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Aktivitäten des nichtformalen Lernens | ||
Merkmale der Befragung | INTMETHOD | Verwendeter Befragungsmodus | |
INTPART | Art der Beteiligung an der Erhebung | ||
02. Personen- und Haushaltsmerkmale -14 erhobene Variablen -1 abgeleitete Variable |
Haushaltszusammensetzung | HHNBPERS_tot | Gesamtanzahl der Haushaltsangehörigen (einschließlich Auskunftsperson) |
HHNBPERS_0_13 | Haushaltsangehörige im Alter von 0-13 Jahren | ||
HHNBPERS_14_24 | Haushaltsangehörige im Alter von 14-24 Jahren (einschließlich Auskunftsperson) | ||
HHNBPERS_25plus | Haushaltsangehörige im Alter von mindestens 25 Jahren (einschließlich Auskunftsperson) | ||
HHTYPE | Art des Haushalts | ||
MARSTADEFACTO | Partner leben im selben Haushalt | ||
Demografie | SEX | Geschlecht | |
BIRTHYEAR | Geburtsjahr | ||
BIRTHPASS | Geburtstag vorüber | ||
AGE | Alter (in vollendeten Jahren) | ||
Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | CITIZEN | Land der primären Staatsangehörigkeit | |
BIRTHPLACE | Geburtsland | ||
BIRTHFATHER | Geburtsland des Vaters | ||
BIRTHMOTHER | Geburtsland der Mutter | ||
Dauer des Aufenthalts im Land | RESTIME |
(Stand: 02.06.2021)
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