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Regelwerk, EU 2021, Verwaltung - EU Bund

Verordnung (EU) 2021/888 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms für das Europäische Solidaritätskorps und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1475 und (EU) Nr. 375/2014

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 202 vom 08.06.2021 S. 32)



Neufassung -Ersetzt VO"en (EU) 2018/1475 und (EU) 375/2014

Ergänzende Informationen
VO (EU) 2023/2709


Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 165 Absatz 4, 166 Absatz 4 und 214 Absatz 5,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente,

nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses 1,

nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 2,

gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Union ist auf Solidarität sowohl zwischen ihren Bürgerinnen und Bürgern als auch zwischen den Mitgliedstaaten gegründet. An diesem allgemeingültigen und gemeinsamen Wert orientiert sich das Handeln der Union, und er sorgt für die notwendige Einigkeit, damit gegenwärtige und künftige gesellschaftliche Herausforderungen bewältigt werden können, wozu junge Europäer ihren Beitrag zu leisten bereit sind, indem sie ihre Solidarität in der Praxis unter Beweis stellen. In Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) wird die Solidarität als einer der Grundsätze der Europäischen Union hervorgehoben. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 21 Absatz 1 EUV als einer der Grundpfeiler des auswärtigen Handelns der Union bezeichnet.

(2) Da der Bedarf an humanitärer Hilfe weltweit stark zunimmt, muss die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten und mit Drittstaaten, die von vom Menschen verursachten Katastrophen oder von Naturkatastrophen betroffen sind, gestärkt werden, auch mit dem Ziel, eine solidarische Haltung unter den Unionsbürgern stärker zu fördern und die Sichtbarkeit der humanitären Hilfe für sie zu erhöhen.

(3) Die Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe sollte zu einer bedarfsorientierten humanitären Reaktion beitragen und sich auf den Europäischen Konsens über die humanitäre Hilfe stützen, wie in der Gemeinsamen Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Europäischen Kommission mit dem Titel "Europäischer Konsens über die humanitäre Hilfe" 4 ausgeführt. Das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen sollten unterstützt werden.

(4) Gegebenenfalls sollte der zentralen und übergreifenden Koordinierungsrolle des Amts der Vereinten Nationen (VN) für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten bei der Förderung eines untereinander abgestimmten internationalen Vorgehens bei humanitären Krisen Rechnung getragen werden.

(5) Die Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe sollte zu einer angemessenen humanitären Reaktion beitragen, welche die geschlechtsspezifische Perspektive in der Unionspolitik im Bereich der humanitären Hilfe stärkt und angemessene, auf die spezifischen Bedürfnisse von Frauen und Männern aller Altersgruppen zugeschnittene angemessene humanitäre Maßnahmen fördert. Die Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe sollte den Bedürfnissen und Kapazitäten der Menschen Rechnung tragen, die sich in besonders prekären Situationen befinden, einschließlich Frauen und Kinder, und besonders schutzbedürftig sind.

(6) Die Freiwilligentätigkeit im Bereich der humanitären Hilfe sollte darauf abzielen, im Einklang mit den Grundsätzen und der guten Praxis humanitärer Geberschaft zu einer größeren Wirksamkeit und Effizienz der humanitären Hilfe der Union beizutragen.

(7) In der Rede zur Lage der Union vom 14. September 2016 wurde die Notwendigkeit von Investitionen in junge Menschen betont und die Aufstellung eines Programms für das Europäische Solidaritätskorps angekündigt, mit dem jungen Menschen in der Union die Möglichkeit eröffnet werden soll, einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, Solidarität zu zeigen und neue Kompetenzen zu erwerben, wodurch sie nicht nur Arbeitserfahrung, sondern auch wertvolle Lebenserfahrung sammeln.

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