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Regelwerk, EU 2021, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1015 der Kommission vom 17. Juni 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 hinsichtlich harmonisierter Normen für Kühl-/Gefriergeräte und Speiseeis- und Eisbereiter, Laborgeräte für das Erhitzen von Stoffen, automatische und semiautomatische Laborgeräte für Analysen und andere Zwecke, elektrische Betriebsmittel mit Bemessungsdaten für die Stromversorgung, Hautbehandlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung, Raumheizgeräte, elektrische Bügeleisen, ortsfeste Herde, Kochmulden, Backöfen und ähnliche Geräte, Dampfgeräte für Stoffe, elektromechanische Steuergeräte, Wärmezudecken, Wärmeunterbetten, Heizkissen, Kleidung und ähnliche schmiegsame Wärmegeräte sowie bestimmte andere elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen

(ABl. L 222 vom 22.06.2021 S. 40)



Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) eine erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen bereitzustellen und die harmonisierter Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen. Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an CEN, Cenelec und ETSI nicht geändert.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags M/511 verfassten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60335-2-24:2010 und deren Änderungen EN 60335-2-24:2010/A1:2019, EN 60335-2-24:2010/A2:2019 und EN 60335-2-24:2010/A11:2020 für Kühl-/Gefriergeräte und Speiseeis- und Eisbereiter.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags M/511 überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierten Normen EN 61010-2-010:2014 und EN 61293:1994, deren Fundstellen in der Mitteilung der Kommission (2018/C 326/02) 3 veröffentlicht sind. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN IEC 61010-2-010:2020 für Laborgeräte für das Erhitzen von Stoffen und der harmonisierten Norm EN IEC 61293:2020 für elektrische Betriebsmittel mit Bemessungsdaten für die Stromversorgung.

(5) Auf der Grundlage des Auftrags M/511 änderten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60335-2-17:2013 für Wärmezudecken, Wärmeunterbetten, Heizkissen, Kleidung und ähnliche schmiegsame Wärmegeräte und die harmonisierte Norm EN 60335-2-85:2003 für Dampfgeräte für Stoffe, deren Fundstellen in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1956 der Kommission 4

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