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Regelwerk, EU 2021, Biotechnologie/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1161 der Kommission vom 13. Juli 2021 zur Änderung des Beschlusses 2011/891/EU und der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1211, (EU) 2017/1212, (EU) 2017/2449, (EU) 2019/2085 und (EU) 2019/2086 hinsichtlich des Inhabers der Zulassungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die bestimmte genetisch veränderte Organismen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, und seines Vertreters in der Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2021) 5148)
(Nur der niederländische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 252 vom 15.07.2021 S. 1)



Hinweis: s. Liste - über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Unternehmen Dow AgroSciences Distribution SAS mit Sitz in Frankreich ist in Bezug auf die mit dem Beschluss 2011/891/EU der Kommission 2 und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1211 der Kommission 3 erteilten Zulassungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die bestimmte genetisch veränderte Organismen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, in der Union der Vertreter von Mycogen Seeds LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten.

(2) Das Unternehmen Dow AgroSciences Distribution SAS mit Sitz in Frankreich ist Bezug auf die mit den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2017/1212 4, (EU) 2017/2449 5, (EU) 2019/2085 6 und (EU) 2019/2086 der Kommission 7 erteilten Zulassungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die bestimmte genetisch veränderte Organismen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, in der Union der Vertreter von Dow AgroSciences LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten.

(3) Mit Schreiben vom 22. März 2021 teilte Corteva Agriscience LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten der Kommission mit, dass Dow AgroSciences LLC den Namen ab dem 1. Januar 2021 in Corteva Agriscience LLC geändert hat.

(4) Mit einem gemeinsamen Schreiben vom 22. März 2021 beantragten Corteva Agriscience LLC und Mycogen LLC die Übertragung der Zulassungen von Mycogen LLC auf Corteva Agriscience LLC.

(5) Mit Schreiben vom 22. März 2021 teilte Corteva Agriscience LLC der Kommission mit, dass ihr Vertreter in der Union ab dem 22. März 2021 Corteva Agriscience Belgium BV, Belgien, ist.

(6) Die beantragten Änderungen sind ein rein administrativer Vorgang und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(7) Der Beschluss 2011/891/EU sowie die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2017/1211, (EU) 2017/1212, (EU) 2017/2449, (EU) 2019/2085 und (EU) 2019/2086 sollten daher entsprechend geändert werden.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Beschlusses 2011/891/EU

Der Beschluss 2011/891/EU wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

" Artikel 6 Zulassungsinhaber

Zulassungsinhaber ist Corteva Agriscience LLC, Vereinigte Staaten, in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV."

2. Artikel 8 erhält folgende Fassung:

" Artikel 8 Adressat

Dieser Beschluss ist gerichtet an Corteva Agriscience LLC, 9330 Zionsville Road, Indianapolis, Indiana 46268-1054, Vereinigte Staaten von Amerika, in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, Bedrijvenlaan 9, 2800 Mechelen, Belgien."

3. Im Anhang erhält Buchstabe a folgende Fassung:

"a) Antragsteller und Zulassungsinhaber

Name: Corteva Agriscience LLC

Anschrift: 9330 Zionsville Road, Indianapolis, Indiana 46268-1054, Vereinigte Staaten von Amerika,

in der Union vertreten durch Corteva Agriscience Belgium BV, Bedrijvenlaan 9, 2800 Mechelen, Belgien."

Artikel 2 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/1211

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/1211 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 6 erhält folgende Fassung:

" Artikel 6 Zulassungsinhaber

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(Stand: 23.07.2021)

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