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Regelwerk, EU 2021, Betriebsicherheit - EU Bund / 10. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1407 der Kommission vom 26. August 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 hinsichtlich harmonisierter Normen für feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, nicht feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, Seeventile und Außenhautdurchführungen, fest am Motor montierte Bauteile für die Kraftstoff-, Öl- und Stromversorgung von eingebauten Dieselmotoren und Steuerräder

(ABl. L 303 vom 27.08.2021 S. 8)



=> 10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht / Normen / Beschl. (EU) 2019/919


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Referenzen in der Mitteilung 2015/C 087/01 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission 6 veröffentlicht wurden: EN ISO 7840:2018 über feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, EN ISO 8469:2018 über nicht feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, die harmonisierten Normen EN ISO 9093-1:2018 und EN ISO 9093-2:2018 über Seeventile und Außenhautdurchführungen und EN ISO 16147:2017 über eingebaute Dieselmotoren - am Motor befestigte Kraftstoff- und Elektrikbauteile. Dies führte zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN ISO 7840:2021, EN ISO 8469:2021, EN ISO 9093:2021 und EN ISO 16147:2021.

(5) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 erarbeitete das CEN auch eine neue harmonisierte Norm EN ISO 23411:2021 über Steuerräder.

(6) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN ausgearbeiteten oder überarbeiteten Normen dem im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrag entsprechen.

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