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Regelwerk, EU 2021, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2021/1800 des Rates vom 11. Oktober 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2019/1720 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

(ABl. L 361 vom 12.10.2021 S. 52)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 14. Oktober 2019 den Beschluss (GASP) 2019/1720 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua angenommen.

(2) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 gilt bis zum 15. Oktober 2021. Nach einer Überprüfung des Beschlusses sollten die darin vorgesehenen restriktiven Maßnahmen bis zum 15. Oktober 2022 verlängert werden.

(3) Der Beschluss (GASP) 2019/1720 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Artikel 9 des Beschlusses (GASP) 2019/1720 erhält folgende Fassung:

" Artikel 9

Dieser Beschluss gilt bis zum 15. Oktober 2022 und wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 11. Oktober 2021.

1) Beschluss (GASP) 2019/1720 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (ABl. L 262 vom 15.10.2019 S. 58).


ENDE

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(Stand: 13.10.2021)

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