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Delegierte Verordnung (EU) 2021/1898 der Kommission vom 20. Juli 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung der Anzahl und Titel der Variablen für den Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien für das Bezugsjahr 2022
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 387 vom 03.11.2021 S. 58)
s.a.: Liste zur Ergänzung/Festlegung ... der VO (EU) 2019/1700
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Um den Bedarf an Statistiken zu den in Anhangs I der Verordnung (EU) 2019/1700 enthaltenen einschlägigen Einzelthemen zu decken, sollte die Kommission die Anzahl und Titel der Variablen für den Datensatz im Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien für das Bezugsjahr 2022 festlegen.
(2) Die Anzahl der nach dieser Verordnung zu erfassenden Variablen darf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung (EU) 2019/1700 erfasste Anzahl von Variablen für den Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien nicht um mehr als 5 % übersteigen.
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Anzahl und Titel der Variablen für den Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien für das Bezugsjahr 2022 sind im Anhang festgelegt.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 20. Juli 2021
Anzahl und Titel der Variablen für den Bereich Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien für das Bezugsjahr 2022 | Anhang |
Thema | Einzelthema | Kennung der Variable | Titel der Variable |
01. Technische Angaben - 15 verbindliche technische Variablen 2 fakultative technische Variablen |
Angaben zur Datenerhebung | REFYEAR | Jahr der Erhebung |
Angaben zur Datenerhebung | INTDATE | Bezugszeitpunkt - Datum der ersten Befragung | |
Angaben zur Datenerhebung | STRATUM_ID | Schicht | |
Angaben zur Datenerhebung | PSU | Primäre Stichprobeneinheit | |
Kennzeichnung | HH_ID | Haushaltskennung | |
Kennzeichnung | IND_ID | Einzelpersonenkennung | |
Kennzeichnung | HH_REF_ID | Kennung des Haushalts, zu dem die Einzelperson gehört | |
Gewichte | HH_WGHT | Gewicht des Haushalts | |
Gewichte | IND_WGHT | Individuelles Gewicht | |
Merkmale der Befragung | TIME | Dauer der Befragung | |
Merkmale der Befragung | INT_TYPE | Art der Befragung | |
Ort | COUNTRY | Wohnsitzland | |
Ort | GEO_NUTS1 | Wohnsitzregion | |
Ort | GEO_NUTS2 (fakultativ) |
Wohnsitzregion (fakultativ) | |
Ort | GEO_NUTS3 (fakultativ) |
Wohnsitzregion (fakultativ) |
|
Ort | DEG_URBA | Grad der Verstädterung | |
Ort | GEO_DEV | Lage des Wohnorts | |
02. Personen- und Haushaltsmerkmale - 7 erfasste Variablen, - 1 abgeleitete Variable, - 7 fakultative Variablen |
Demografie | SEX | Geschlecht |
Demografie | YEARBIR | Geburtsjahr | |
Demografie | PASSBIR | Geburtstag vorüber | |
Demografie | AGE | Alter (in vollendeten Jahren) | |
Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | CITIZENSHIP | Land der primären Staatsangehörigkeit | |
Staatsangehörigkeit und Migrationshintergrund | CNTRYB | Geburtsland |
(Stand: 05.11.2021)
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