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Regelwerk, EU 2022, Biotechnologie/Gesundheitswesen/Lebensmittel - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/325 der Kommission vom 24. Februar 2022 zur Änderung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2015/698, (EU) 2017/2448, (EU) 2017/2452, (EU) 2018/1109, (EU) 2018/1110, (EU) 2019/1304, (EU) 2019/1306 und (EU) 2021/1388 hinsichtlich des Inhabers der Zulassungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die bestimmte genetisch veränderte Organismen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, und seines Vertreters in der Union

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1049)
(Nur der niederländische Text ist verbindlich)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 55 vom 28.02.2022 S. 70)


Ergänzende Informationen
Hinweis: s. Liste über die Zulassung/Erneuerung des Inverkehrbringens von ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 21 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Das Unternehmen Pioneer Overseas Corporation mit Sitz in Belgien ist in Bezug auf die mit den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2015/698 2, (EU) 2017/2448 3, (EU) 2017/2452 4, (EU) 2018/1109 5, (EU) 2018/1110 6, (EU) 2019/1304 7, (EU) 2019/1306 8 und (EU) 2021/1388 9 der Kommission erteilten Zulassungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die bestimmte genetisch veränderte Organismen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, in der Union der Vertreter von Pioneer Hi-Bred International Inc. mit Sitz in den Vereinigten Staaten.

(2) Das Unternehmen Dow AgroSciences Distribution S.A.S. mit Sitz in Frankreich ist in Bezug auf die mit den Durchführungsbeschlüssen (EU) 2017/2452, (EU) 2018/1109 und (EU) 2019/1306 erteilten Zulassungen für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die bestimmte genetisch veränderte Organismen enthalten, aus ihnen bestehen oder aus ihnen hergestellt werden, in der Union der Vertreter von Dow AgroSciences LLC mit Sitz in den Vereinigten Staaten.

(3) Mit Schreiben vom 22. März 2021 teilte das Unternehmen Corteva Agriscience LLC der Kommission mit, dass Dow AgroSciences LLC seinen Namen mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Corteva Agriscience LLC geändert hat.

(4) Mit Schreiben vom 1. November 2021 ersuchte das Unternehmen Pioneer Hi-Bred International, Inc. die Kommission, die Rechte und Pflichten von Pioneer Hi-Bred International, Inc. in Bezug auf alle Zulassungen und anhängigen Anträge hinsichtlich genetisch veränderter Erzeugnisse auf Corteva Agriscience LLC zu übertragen.

(5) Mit Schreiben vom 1. November 2021 teilte Corteva Agriscience LLC der Kommission mit, dass sein Vertreter in der Union mit Wirkung vom 1. November 2021 Corteva Agriscience Belgium BV mit Sitz in Belgien ist.

(6) Die beantragten Änderungen sind rein administrative Vorgänge und erfordern keine Neubewertung der betreffenden Erzeugnisse.

(7) Die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2015/698, (EU) 2017/2448, (EU) 2017/2452, (EU) 2018/1109, (EU) 2018/1110, (EU) 2019/1304, (EU) 2019/1306 und (EU) 2021/1388 sollten daher entsprechend geändert werden.

(8) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1 Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/698

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2015/698 wird wie folgt geändert:

1. Artikel 7 erhält folgende Fassung:

" Artikel 7 Zulassungsinhaber

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(Stand: 02.03.2022)

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