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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/341 des Rates vom 28. Februar 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia

(ABl. L 56 vom 28.02.2022 S. 3)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2010/231/GASP des Rates vom 26. April 2010 über restriktive Maßnahmen gegen Somalia und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/138/EG 1, insbesondere auf Artikel 7,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 26. April 2010 hat der Rat den Beschluss 2010/231/GASP angenommen.

(2) Am 18. Februar 2022 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 751 (1992) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen eingesetzt wurde, die Aufnahme einer Person in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, genehmigt.

(3) Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP wird gemäß dem Anhang dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 28. Februar 2022.

1) ABl. L 105 vom 27.04.2010 S. 17.

.

Anhang

Die folgende Person wird in die in Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP enthaltene Liste aufgenommen:

I. Personen

"21. Ali Mohamed RAGE (alias: a) Ali Mohammed Rage b) Ali Dheere c) Ali Dhere d) Ali Mohamed Rage Cali Dheer e) Ali Mohamud Rage).

Benennung: Sprecher von Al-Shabaab

Geburtsdatum: 1966

Geburtsort: Somalia

Staatsangehörigkeit: Somalia

Anschrift: Somalia

Tag der Benennung durch die VN: 18. Februar 2022

Sonstige Informationen:

Benennung gemäß Nummer 43 Buchstabe a der Resolution 2093 (2013) über Personen und Organisationen, die 'an Handlungen beteiligt sind oder Handlungen unterstützen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität Somalias bedrohen, einschließlich Handlungen, die den Friedens- und Aussöhnungsprozess in Somalia bedrohen oder die Bundesregierung Somalias oder die AMISOM mit Gewalt bedrohen'. Als Sprecher von Al-Shabaab ist Rage an der Bekanntmachung und Unterstützung der terroristischen Aktivitäten der Gruppe beteiligt."


ENDE

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