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Durchführungsverordnung (EU) 2022/416 der Kommission vom 11. März 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 85 vom 14.03.2022 S. 28)
Ergänzende Informationen |
Hinweis: s. Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1 und Artikel 232 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.
(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 2 sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. - im Fall von Aquakulturtieren - Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.
(3) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission 3 werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.
(4) Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.
(5) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Blaydon, Gateshead, Tyne and Wear, England, und der Ausbruch wurde am 23. Februar 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(6) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Ledbury, North Herefordshire, Herefordshire, England, und der Ausbruch wurde am 25. Februar 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(7) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Elmswell, Mid Suffolk, Suffolk, England, und der Ausbruch wurde am 26. Februar 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(8) Auch die Vereinigten Staaten haben der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in einem vierten Betrieb im bereits betroffenen Dubois County, Bundesstaat Indiana, Vereinigte Staaten, und der Ausbruch wurde am 2. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(9) Die Vereinigten Staaten haben der Kommission weitere Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich im Stoddard County, Bundesstaat Missouri, Vereinigte Staaten, und die Ausbrüche wurden am 4. März 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
(10) Die Vereinigten Staaten haben der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich im Charles Mix County, Bundesstaat South Dakota, Vereinigte Staaten, und der Ausbruch wurde am 5. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(Stand: 08.12.2022)
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