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Regelwerk, EU 2022, Gefahrgut/Transport - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/525 der Kommission vom 1. April 2022 zur Berichtigung bestimmter Sprachfassungen der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 105 vom 04.04.2022 S. 3)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2018 zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt und zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit sowie zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 2111/2005, (EG) Nr. 1008/2008, (EU) Nr. 996/2010, (EU) Nr. 376/2014 und der Richtlinien 2014/30/EU und 2014/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 552/2004 und (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EWG) Nr. 3922/91 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 57,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die portugiesische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission 2 enthält in Artikel 11 Absatz 5 Buchstabe a sowie im Anhang Anlage 1 Kapitel I Beilage a Nummer 1 Buchstabe a Ziffer viii und im Anhang Anlage 3 Nummer 4 Buchstabe b Fehler, die die Bedeutung der Bestimmungen verändern.

(2) Die deutsche Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 enthält in Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer i einen Fehler, der die Bedeutung der Bestimmung verändert.

(3) Die deutsche und die portugiesische Sprachfassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 sollten daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen.

(4) Da für alle Betreiber gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet werden müssen, die Integrität des Binnenmarkts von übergeordnetem Interesse ist und für Rechtssicherheit zu sorgen ist, sollte diese Verordnung mit Wirkung vom 31. Dezember 2020 gelten.

(5) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 127 der Verordnung (EU) 2018/1139 eingesetzten Ausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 wird wie folgt berichtigt:

1.(betrifft nicht die deutsche Fassung)

2. Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe a Ziffer i erhält folgende Fassung:

"i) ein Luftfahrzeug mit einer MTOM von 250 g oder mehr, oder ein Luftfahrzeug, das bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann,"

3.(betrifft nicht die deutsche Fassung)

4.(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt mit Wirkung vom 31. Dezember 2020.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 1. April 2022

1) ABl. L 212 vom 22.08.2018 S. 1.

2) Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (ABl. L 152 vom 11.06.2019 S. 45).

ENDE

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(Stand: 04.04.2022)

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