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Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/539 des Rates vom 4. April 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien
(ABl. L 106 vom 05.04.2022 S. 13)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,
gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.
(2) Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen werden.
(3) Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 4. April 2022.
Anhang |
Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang I Abschnitt A (Personen) des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen:
270. Bashar Mohammad ASSI;
286. Khaldoun AL-ZOUBI.
ENDE |
(Stand: 05.04.2022)
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