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Regelwerk, EU 2022, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsbeschluss (GASP) 2022/539 des Rates vom 4. April 2022 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien

(ABl. L 106 vom 05.04.2022 S. 13)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 31 Absatz 2,

gestützt auf den Beschluss 2013/255/GASP des Rates vom 31. Mai 2013 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien 1, insbesondere auf Artikel 30 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 31. Mai 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/255/GASP erlassen.

(2) Nach einer Bewertung der maßgebenden Umstände sollten zwei Einträge aus der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen werden.

(3) Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Luxemburg am 4. April 2022.

1) ABl. L 147 vom 01.06.2013 S. 14.

.

Anhang

Die nachstehenden Einträge werden aus der Liste in Anhang I Abschnitt A (Personen) des Beschlusses 2013/255/GASP gestrichen:

270. Bashar Mohammad ASSI;

286. Khaldoun AL-ZOUBI.


ENDE

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(Stand: 05.04.2022)

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