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Durchführungsverordnung (EU) 2022/649 der Kommission vom 20. April 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 119 vom 21.04.2022 S. 5)
Ergänzende Informationen |
Liste zur Ergänzung und mit Durchführungsbestimmungen ... zu VO (EU) 2016/429 |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit ("Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1, Artikel 232 Absatz 1 und Artikel 232 Absatz 3,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.
(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 2 sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. - im Fall von Aquakulturtieren - Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.
(3) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission 3 werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.
(4) Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.
(5) Kanada hat der Kommission zwei Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in Ontario, in der Gemeinde Woolwich, Kanada, und wurden am 26. und 29. März 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
(6) Kanada hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in Ontario, in der Gemeinde Zorra, Kanada, und der Ausbruch wurde am 28. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(7) Auch das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Woodbridge, East Suffolk, Suffolk, England, Vereinigtes Königreich, und der Ausbruch wurde am 27. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(8) Das Vereinigte Königreich hat der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Stowmarket, Mid Suffolk, Suffolk, England, Vereinigtes Königreich, und der Ausbruch wurde am 28. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(9) Außerdem hat das Vereinigte Königreich der Kommission einen weiteren Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Der Herd dieses Ausbruchs befindet sich in der Nähe von Woodbridge, East Suffolk, Suffolk, England, Vereinigtes Königreich, und der Ausbruch wurde am 30. März 2022 durch Laboranalyse (RT-PCR) bestätigt.
(10) Auch die Vereinigten Staaten haben der Kommission Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel gemeldet. Die Herde dieser Ausbrüche befinden sich in den Cherokee und Osceola Counties, Bundesstaat Iowa, Vereinigte Staaten, im Morrison County, Bundesstaat Minnesota, Vereinigte Staaten, im Dickey County, Bundesstaat North Dakota, Vereinigte Staaten, und im McPherson County, Bundeststaat South Dakota, Vereinigte Staaten, und die Ausbrüche wurden am 31. März 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt.
(Stand: 08.12.2022)
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