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Delegierte Verordnung (EU) 2022/750 der Kommission vom 8. Februar 2022 zur Änderung der in der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 festgelegten technischen Regulierungsstandards mit dem Ziel, der Umstellung auf neue Referenzzinssätze bei bestimmten OTC-Derivatkontrakten Rechnung zu tragen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 138 vom 17.05.2022 S. 6)
Ergänzende Informationen |
Liste zur Ergänzung/Verlängerung /Festlegung und über die Gleichwertigkeit des Regulierungsrahmens der VO 648/2012 ... |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister 1, insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2205 der Kommission 2 ist unter anderem festgelegt, welche Kategorien der auf Euro (EUR), Pfund Sterling (GBP), Japanischer Yen (JPY) und US-Dollar (USD) lautenden OTC-Zinsderivate der Clearingpflicht unterliegen. Zu diesen Kategorien gehören eine auf EUR lautende Kategorie, deren Referenzzinssatz der Euro Overnight Index Average (EONIA) ist, sowie mehrere auf GBP, JPY oder USD lautende Kategorien, deren Referenzzinssatz der London Inter-Bank Offered Rate (LIBOR) ist; die Referenzsätze EONIa und LIBOR werden demnächst eingestellt.
(2) Der EONIA-Administrator (das Europäische Geldmarktinstitut) hat die Einstellung des EONIa für Ende 2021 angekündigt. Der LIBOR-Administrator (die ICE Benchmark Administration) hat für Ende 2021 auch die Einstellung des GBP LIBOR, des JPY LIBOR und bestimmter USD LIBOR-Werte angekündigt, während alle verbleibenden USD LIBOR-Werte bis Juni 2023 veröffentlicht werden. Am 5. März 2021 hat die Finanzaufsichtsbehörde des Vereinigten Königreichs bestätigt, dass kein Administrator mehr LIBOR-Werte bereitstellen wird oder diese nicht mehr repräsentativ sein werden. Zusätzlich dazu haben die Kommission, die Europäische Zentralbank in ihrer Eigenschaft als Bankenaufsichtsbehörde (EZB-Bankenaufsicht), die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) eine gemeinsame Erklärung abgegeben, in der sie die Gegenparteien nachdrücklich dazu anhalten, so bald wie möglich, spätestens aber ab dem 31. Dezember 2021 bei neuen Verträgen keinerlei LIBOR-Wert - auch keine USD LIBOR-Werte - als Referenzzinssätze mehr zu verwenden.
(3) Nach dem 31. Dezember 2021 werden Gegenparteien somit keine OTC-Zinsderivatkontrakte mit dem EONIA, GBP LIBOR oder JPY LIBOR als Referenzzinssatz mehr schließen können, da diese dann eingestellt sind, und wird von ihnen erwartet, dass sie keine OTC-Zinsderivatkontrakte mit dem USD LIBOR als Referenzzinssatz mehr schließen. Somit werden an diesem Tag bei Derivaten mit dem EONIA, GBP LIBOR oder JPY LIBOR als Referenzzinssatz weder Volumen noch Liquidität vorhanden sein und werden diese Geschäfte auch nicht durch zentrale Gegenparteien (CCPs) gecleart. Am selben Tag sollte auch bei Derivaten mit dem USD LIBOR als Referenzzinssatz keine wesentliche Liquidität mehr vorhanden sein. Daher werden die Derivatekategorien, die derzeit der Clearingpflicht unterliegen und für die der EONIA, der GBP LIBOR oder der JPY LIBOR die Referenzzinssätze sind, zwei der in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegte Bedingungen für die Clearingpflicht (nämlich ein ausreichendes Maß an Liquidität und Clearing durch eine zugelassene oder anerkannte CCP) nicht mehr erfüllen; Derivatekategorien, die derzeit der Clearingpflicht unterliegen und für die der USD LIBOR der Referenzzinssatz ist, werden eine der in der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 festgelegten Bedingungen für die Clearingpflicht (nämlich ein ausreichendes Maß an Liquidität) nicht mehr erfüllen. Daraus folgt, dass diese Kategorien von der Clearingpflicht ausgenommen werden sollten.
(4) Regulierungsbehörden und Marktteilnehmer haben an Ersatzzinssätzen für diese Währungen gearbeitet, insbesondere an der Entwicklung neuer risikofreier Zinssätze, die nun als Referenzwerte für Finanzinstrumente und -kontrakte verwendet werden. Konkret werden der Euro Short-Term Rate (EuroSTR), der Secured Overnight Financing Rate (SOFR), der Sterling Overnight Index Average (SONIA) und der Tokio Overnight Average Rate (TONA) für EUR, USD, GBP bzw. JPY erstellt. Mit Blick auf den OTC-Derivatemarkt bedeutet dies, dass nun OTC-Zinsderivatkontrakte mit dem EuroSTR, SOFR, SONIa oder TONa als Referenzzinssatz von Gegenparteien gehandelt und durch bestimmte CCPs gecleart werden.
(Stand: 30.05.2022)
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