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Beschluss (GASP) 2022/1313 des Rates vom 26. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
(ABl. L 198 vom 27.07.2022 S. 17, ber. L 204 S. 16)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 31. Juli 2014 hat der Rat den Beschluss 2014/512/GASP 1 angenommen.
(2) Angesichts der sehr ernsten Lage und als Reaktion auf die anhaltenden Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, ist der Rat der Auffassung, dass der Beschluss 2014/512/GASP um weitere sechs Monate verlängert werden sollte.
(3) Der Beschluss 2014/512/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses 2014/512/GASP erhält folgende Fassung:
"(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2023."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 25. Juli 2022.
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ENDE |
(Stand: 08.08.2022)
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