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Regelwerk, EU 2022, Betriebsicherheit - EU Bund / 10. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 der Kommission vom 12. Oktober 2022 über harmonisierte Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 269 vom 17.10.2022 S. 20 A;
Beschl. (EU) 2024/201 - ABl. L 2024/201 vom 12.01.2024 A;
Beschl. (EU) 2024/1197 - ABl. L 2024/1197 vom 25.04.2024)



Neufassung -Ersetzt Beschl. (EU) 2019/919 und Mitt. 2018/C 209/05

Ergänzende Informationen
10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht / Normen - Archiv Beschl. 10/2022; Mitt.10/2022


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Referenzen in der Mitteilung 2018/C 209/05 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 10087:2019 über die Schiffskörper-Kennzeichnung und das Codierungssystem für kleine Wasserfahrzeuge, deren Referenz in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 der Kommission 6 enthalten ist. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN ISO 10087:2022 über die Schiffskörper-Kennzeichnung und das Codierungssystem für kleine Wasserfahrzeuge.

(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese harmonisierte Norm dem Auftrag gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 entspricht.

(6) Die Norm EN ISO 10087:2022 erfüllt die Anforderungen, die sie abdecken soll und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil A der Richtlinie dargelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union

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(Stand: 26.04.2024)

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