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Regelwerk, EU 2022, Lebensmittel /Tier-/Pflanzenschutz - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2183 der Kommission vom 8. November 2022 zur Änderung der Anhänge V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 hinsichtlich der Einträge für Kanada, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten in den Listen der Drittländer, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 288 vom 09.11.2022 S. 21)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit (" Tiergesundheitsrecht") 1, insbesondere auf Artikel 230 Absatz 1 und Artikel 232 Absatz 1 und Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß der Verordnung (EU) 2016/429 müssen Sendungen von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs, um in die Union verbracht werden zu können, aus einem Drittland, Gebiet oder einer Zone bzw. einem Kompartiment derselben stammen, das bzw. die gemäß Artikel 230 Absatz 1 der genannten Verordnung gelistet ist.

(2) In der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 der Kommission 2 sind die Tiergesundheitsanforderungen festgelegt, die Sendungen bestimmter Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs aus Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. - im Fall von Tieren aus Aquakultur - Kompartimenten derselben erfüllen müssen, um in die Union verbracht werden zu können.

(3) Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission 3 werden die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen bzw. Kompartimenten derselben festgelegt, aus denen der Eingang in die Union der in den Geltungsbereich der Delegierten Verordnung (EU) 2020/692 fallenden Arten und Kategorien von Tieren, Zuchtmaterial und Erzeugnissen tierischen Ursprungs zulässig ist.

(4) Insbesondere sind in den Anhängen V und XIV der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 die Listen von Drittländern, Gebieten oder Zonen derselben, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen von Geflügel, Zuchtmaterial von Geflügel sowie frischem Fleisch von Geflügel und Federwild zulässig ist, enthalten.

(5) Kanada hat der Kommission zehn Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in den kanadischen Provinzen Alberta (2), British Columbia (2), Manitoba (2), Ontario (1), Quebec (1) und Saskatchewan (2) gemeldet, die zwischen dem 26. September 2022 und dem 13. Oktober 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(6) Außerdem hat das Vereinigte Königreich der Kommission 41 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in den Grafschaften Anglesey (2), Cheshire (1), Devon (1), Essex (2), Lancashire (2), Lincolnshire (2), Norfolk (25), Suffolk (2), West Essex (1) und Yorkshire (2) in England, Vereinigtes Königreich, und auf den Orkney-Inseln (1), Schottland, Vereinigtes Königreich, gemeldet, die zwischen dem 9. Oktober 2022 und dem 26. Oktober 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(7) Ferner haben die Vereinigten Staaten der Kommission 18 Ausbrüche der hochpathogenen Aviären Influenza bei Geflügel in den Bundesstaaten Alaska (1), Kalifornien (1), colorado (1), Florida (2), Kansas (3), Minnesota (1), Nebraska (1), Nevada (1), Pennsylvania (1), South Dakota (1) und Utah (5), Vereinigte Staaten, gemeldet, die zwischen dem 7. Oktober 2022 und dem 25. Oktober 2022 durch Laboranalysen (RT-PCR) bestätigt wurden.

(8) Nach diesen Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza haben die Veterinärbehörden Kanadas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten im Umkreis von mindestens 10 km eine Kontrollzone um die betroffenen Betriebe herum eingerichtet sowie ein Tilgungsprogramm zur Bekämpfung der hochpathogenen Aviären Influenza und zur Eindämmung der Ausbreitung dieser Seuche durchgeführt.

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(Stand: 08.12.2022)

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