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Beschluss (GASP) 2022/2201 des Rates vom 10. November 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
(ABl. L 292 vom 11.11.2022 S. 61)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 13. November 2017 den Beschluss (GASP) 2017/2074 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela angenommen.
(2) Da die politische, wirtschaftliche, soziale und humanitäre Krise in Venezuela und die Handlungen, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte untergraben, andauern, hat der Rat am 11. November 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1965 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2022 verlängert wurden.
(3) Der Rat hat die geltenden restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 13 des Beschlusses (GASP) 2017/2074 überprüft. Auf Grundlage dieser Überprüfung sollten die restriktiven Maßnahmen einschließlich aller Benennungen bis zum 14. November 2023 verlängert und die Begründungen für 17 Personen aktualisiert werden.
(4) Diese Maßnahmen ziehen die breite Bevölkerung nicht in Mitleidenschaft und können bei Fortschritten im Hinblick auf die Wiederherstellung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte in Venezuela zurückgenommen werden.
(5) Der Beschluss (GASP) 2017/2074 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss (GASP) 2017/2074 wird wie folgt geändert:
1. Artikel 13 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
"Dieser Beschluss gilt bis zum 14. November 2023."
2. Anhang I wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 10. November 2022.
2) Beschluss (GASP) 2021/1965 des Rates vom 11. November 2021 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L 400 vom 12.11.2021 S. 148).
Anhang |
In Anhang I des Beschlusses (GASP) 2017/2074 erhalten die Einträge zu den nachstehend aufgeführten Personen folgende Fassung:
Name | Angaben zur Person | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"3. | Tibisay LUCENa RAMÍREZ | Geburtsdatum: 26. April 1959 Geschlecht: weiblich |
Seit Oktober 2021 Ministerin für Hochschulbildung. Präsidentin des nationalen Wahlrats (Consejo Nacional Electoral oder CNE) von April 2006 bis Juni 2020. Durch ihre Handlungen und Maßnahmen hat sie die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, auch indem sie nicht dafür Sorge trug, dass der CNE im Einklang mit der venezolanischen Verfassung ein unparteiliches und unabhängiges Organ bleibt, wodurch sie der Einsetzung der verfassungsgebenden Versammlung und der Wiederwahl von Nicolás Maduro im Mai 2018 durch Präsidentschaftswahlen, die weder frei noch fair waren, Vorschub geleistet hat. | 22.1.2018 |
5. | Maikel José MORENO PÉREZ | Geburtsdatum: 12. Dezember 1965 Geschlecht: männlich |
Richter der Berufungskammer für Strafsachen des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) von Venezuela. Ehemaliger Präsident und Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs. In diesen Funktionen hat er die Handlungen und Maßnahmen der Regierung, mit denen die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben wurden, unterstützt und ihnen Vorschub geleistet; er ist zudem für Handlungen und Äußerungen verantwortlich, die einen Angriff auf die Autorität der Nationalversammlung darstellen, darunter die Ernennung des Nationalen Wahlrats (CNE) im Juni 2020 sowie die Aussetzung und Ersetzung des Vorsitzes von drei Oppositionsparteien im Juni und Juli 2020. | 22.1.2018 |
15. | Freddy Alirio BERNAL ROSALES | Geburtsdatum: 16. Juni 1962 Geburtsort: San Cristóbal, Bundesstaat Táchira, Venezuela Geschlecht: männlich |
(Stand: 14.11.2022)
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