Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2023, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Beschluss (GASP) 2023/159 des Rates vom 23. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien

(ABl. L 22 vom 24.01.2023 S. 18)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Rat hat am 31. Januar 2011 den Beschluss 2011/72/GASP 1 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien angenommen.

(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/72/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. Januar 2024 verlängert werden. Ferner sollten im Anhang jenes Beschlusses die Begründungen und die Angaben zur Identifizierung für fünf Personen geändert und die Angaben zur Identifizierung für vier weitere Personen aktualisiert werden.

(3) Der Beschluss 2011/72/GASP sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Beschluss 2011/72/GASP wird wie folgt geändert:

1. Artikel 5 erhält folgende Fassung:

" Artikel 5

(1) Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Januar 2024.

(2) Dieser Beschluss wird fortlaufend überprüft. Er kann gegebenenfalls verlängert oder geändert werden, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden."

2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 23. Januar 2023.

1) Beschluss 2011/72/GASP des Rates vom 31. Januar 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Tunesien (ABl. L 28 vom 02.02.2011 S. 62).

.

Anhang

Im Anhang des Beschlusses 2011/72/GASP erhalten die folgenden Einträge im Abschnitt " A. Liste der in Artikel 1 genannten Personen und Organisationen" die Fassung der nachstehenden Einträge:


Name Angaben zur Identifizierung Gründe
"3. Moncef Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 4. März 1944
Personalausweisnummer: 05000799
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Verstorben. Geschäftsführer eines Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Yamina SOUIEI
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
9. Mohamed Naceur Ben Mohamed Ben Rhouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 24. Juni 1948
Letzte bekannte Anschrift: Rue El Achfat 20 - Carthage - Tunis, Tunesien
Personalausweisnummer: 00104253
Ausstellender Staat: Tunesien
Geschlecht: männlich
Weitere Angaben: Verstorben. Stellvertretender Geschäftsführer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, Sohn von Saida DHERIF, verheiratet mit Nadia MAKNI
Die Aktivitäten der (verstorbenen) Person sind seitens der tunesischen Behörden Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens oder eines Verfahrens zur Rückführung von Vermögenswerten infolge eines rechtskräftigen Gerichtsurteils im Zusammenhang mit der Mittäterschaft bei der Veruntreuung staatlicher Gelder durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes, der Mittäterschaft beim Amtsmissbrauch durch den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen und die Verwaltung zu schädigen, und der missbräuchlichen Einflussnahme auf den Inhaber eines öffentlichen Amtes in der Absicht, einer anderen Person unmittelbar oder mittelbar Vorteile zu verschaffen.
12. Mohamed Adel Ben Mohamed Ben Rehouma TRABELSI Staatsangehörigkeit: tunesisch
Geburtsort: Tunis, Tunesien
Geburtsdatum: 26. April 1950

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 27.01.2023)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion