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Beschluss (GASP) 2023/727 des Rates vom 31. März 2023 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
(ABl. L 94 vom 03.04.2023 S. 56)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 12. April 2011 den Beschluss 2011/235/GASP 1 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat der Auffassung, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 13. April 2024 verlängert werden sollten.
(3) Der Eintrag zu einer im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP aufgeführten Person sollte aus dem Anhang gestrichen werden. Die Einträge zu 18 Personen und drei Organisationen im Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP sollten aktualisiert werden.
(4) Der Beschluss 2011/235/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2011/235/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 13. April 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 31. März 2023.
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses 2011/235/GASP ("Liste der Personen und Organisationen nach den Artikeln 1 und 2") wird wie folgt geändert:
1. In der Liste mit der Überschrift " Personen" wird Eintrag 82 (betreffend SARAFRAZ Mohammad (Dr.)) gestrichen.
2. Die Einträge zu den folgenden 18 Personen erhalten folgende Fassung:
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ENDE |
(Stand: 05.04.2023)
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