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Beschluss (GASP) 2023/2227 des Rates vom 23. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses 2010/638/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea
(ABl. L 2023/2227 vom 24.10.2023)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 25. Oktober 2010 hat der Rat hat den Beschluss 2010/638/GASP 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Guinea angenommen.
(2) Nach einer Überprüfung des Beschlusses 2010/638/GASP sollten diese restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Oktober 2024 verlängert werden. Der Rat sollte - in Anbetracht der Fortschritte hin zu einer erfolgreichen Durchführung und einem erfolgreichen Abschluss der fairen Verfahren im Kontext der Ereignisse vom 28. September 2009 - die restriktiven Maßnahmen fortlaufend überprüfen.
(3) Der Beschluss 2010/638/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2010/638/GASP erhält folgende Fassung:
"(2) Dieser Beschluss gilt bis zum 27. Oktober 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 23. Oktober 2023.
ENDE |
(Stand: 25.10.2023)
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