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Beschluss (GASP) 2023/2422 des Rates vom 26. Oktober 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/184/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Myanmar/Birma
(ABl. L 2023/2422 vom 27.10.2023)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 22. April 2013 den Beschluss 2013/184/GASP 1 angenommen.
(2) In Bezug auf Eintrag 84 in Abschnitt a und Eintrag 17 in Abschnitt B in der im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, gelten die Maßnahmen in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 des genannten Beschlusses bis zum 29. Oktober 2023.
(3) Eine Zwischenüberprüfung des Beschlusses 2013/184/GASP hat ergeben, dass die restriktiven Maßnahmen in Bezug auf diese beiden Einträge bis zum 30. April 2024 verlängert werden sollten.
(4) Auf der Grundlage der eingegangenen aktualisierten Informationen sollten diese beiden Einträge und der Eintrag zu einer weiteren Person im Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP geändert werden.
(5) Der Beschluss 2013/184/GASP sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Beschluss 2013/184/GASP wird wie folgt geändert:
1. Artikel 12 erhält folgende Fassung:
" Artikel 12
Dieser Beschluss gilt bis zum 30. April 2024. Er wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass seine Ziele nicht erreicht wurden."
2. Der Anhang wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 26. Oktober 2023.
Anhang |
Der Anhang des Beschlusses 2013/184/GASP ("Liste der in Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen") wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt " A. Natürliche Personen gemäß Artikel 5 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1" erhalten die Einträge 84 und 93 die folgende Fassung:
Name | Angaben zur Identität | Begründung | Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste | |
"84. | Naing Htut Aung | Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma, Geburtsdatum: 27.1.1968, Geschlecht: männlich Reisepass-Nr.: 12/MAKAYa 118765 |
Naing Htut Aung ist Direktor und alleiniger Anteilseigner der International Gateways Group of Company Limited (IGGC), die im Handelssektor tätig ist. Er unterhält enge Verbindungen zur militärischen Führung in Myanmar. Über die IGGC hat Naing Htut Aung die Streitkräfte Myanmars (Tatmadaw) im Jahr 2017 auf einer Veranstaltung zur Mittelbeschaffung im Zusammenhang mit den "Säuberungen" im Staat Rakhine finanziell unterstützt und im Jahr 2023 anlässlich des Tags der Streitkräfte Spenden an die Tatmadaw geleistet. Darüber hinaus wurde Naing Htut Aung als ein Importeur und Vermittler von Waffen, militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck für die Tatmadaw ermittelt, die landesweit gegen die Zivilbevölkerung und Demonstrierende eingesetzt wurden. Durch seinen Beitrag dazu, dass das Militär in der Lage ist, schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressionen der Zivilbevölkerung zu verüben sowie Tätigkeiten durchzuführen, die die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit in Myanmar/Birma untergraben, hat Naing Htut Aung die Tatmadaw unterstützt und sich an Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Myanmars/Birmas bedrohen. |
8.11.2022" |
"93. | Myo Myint Oo | Staatsangehörigkeit: Myanmar/Birma, Geburtsort: Myanmar/Birma, Geschlecht: männlich |
Myo Myint Oo ist seit dem 5. August 2022 Minister der Union für Energie. Als der Regierung angehörender Minister ist er Teil des Militärregimes. |
(Stand: 27.10.2023)
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