Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/291 des Rates vom 12. Januar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2309 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti

(ABl. L 2024/291 vom 15.01.2024)



Der Rat der Europäischen Union -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/2309 des Rates vom 25. November 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Haiti 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Am 25. November 2022 hat der Rat die Verordnung (EU) 2022/2309 angenommen.

(2) Am 8. Dezember 2023 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß der Resolution 2653(2022) eingesetzt wurde, vier Personen in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.

(3) Die Verordnung (EU) 2022/2309 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 12. Januar 2024.

1) ABl. L 307 vom 28.11.2022 S. 17.


.

Anhang

In Anhang I der Verordnung (EU) 2022/2309 werden die folgenden Personen in die "Liste der in den Artikeln 2, 3 und 9 genannten natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen" unter der Überschrift "Personen" aufgenommen:

"2. Johnson ANDRE (alias Izo). Benennung gemäß Nummer 15 der Resolution 2653 (2022) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die in den Nummern 3 und 6 dieser Resolution aufgeführten Maßnahmen, wie in Nummer 16 Buchstaben a, e, f und g dieser Resolution näher ausgeführt.

Funktion: Anführer der Bande "5 Segond"

Geburtsdatum: 1997

Geburtsort: Port-au-Prince, Haiti

Staatsangehörigkeit: haitianisch

Datum der Benennung durch die Vereinten Nationen: 8. Dezember 2023

Geschlecht: männlich

Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:

Johnson Andre (alias "Izo") ist der Hauptanführer der Bande "5 Segond" und hat innerhalb des G-Pep-Bündnisses eine zunehmend einflussreiche Rolle gespielt (siehe VN-Dokument S/2023/674, Nr. 54). Unter Andres Führung war "5 Segond" an verschiedenen kriminellen Handlungen beteiligt, die den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität Haitis bedrohen, darunter Vergewaltigung, Einbruch, Plünderungen, Entführungen, Drogenhandel, Waffenhandel und Behinderung der Bereitstellung humanitärer Hilfe (siehe VN-Dokument S/2023/674, Anhang 4). Andre wird auch von der haitianischen Nationalpolizei (HNP) wegen Verbrechen wie Mord, Entführung zur Lösegelderpressung, unerlaubtem Besitz von Feuerwaffen, Fahrzeugdiebstahl und Diebstahl von Waren gesucht (siehe VN-Dokument S/2023/674, Anhang 11).

Mit seinen expansionistischen Bestrebungen und erheblichen Ressourcen aus illegalen Aktivitäten konnte Andre den Einfluss von "5 Segond" in den letzten drei Jahren ausweiten und Gewalt in anderen Gebieten von Port-au-Prince verbreiten (siehe VN-Dokument S/2023/674, Nr. 54). Darüber hinaus hat die Bande Angriffe auf öffentliche Einrichtungen verübt, einschließlich des Gerichts erster Instanz, das 2022 verwüstet wurde und derzeit unter der Kontrolle von "5 Segond" steht (siehe VN-Dokument S/2023/674, Nr. 29).

Über den Seeweg hat Andre die nördlichen Zellen seiner Banden sowie die Bande "Canaan" unterstützt, operiert von dort aus strategisch, führt Entführungen in den Gebieten Delmas, Bon Repos und Lilavois durch, entführt Lastkraftwagen und stiehlt Waren. Zwischen dem 18. April und dem 23. Juni 2023 wurden vier Anschläge verübt, infolge derer mehr als 30 Personen entführt wurden und die der Bande "5 Segond" zugeschrieben werden (siehe VN-Dokument S/2023/674, Nr. 64).

Die Aktivitäten der Bande haben auch den freien Verkehr von Personen und Fahrzeugen entlang der Nationalstraßen (NR) 1 und 2 sowie auf See durch seeräuberische Handlungen erheblich beeinträchtigt. Im Oktober 2022 intensivierten die Mitglieder von "5 Segond" die Entführung von Lastkraftwagen, die entlang der NR1 Container mit hochwertigen Waren transportierten. Entlang der NR2 in Martissant führte "5 Segond" Operationen mit Erpressung durch (siehe VN-Dokument S/2023/674, Nr. 79). Dies hat den Zugang zu strategischen Punkten eingeschränkt und die lokale Wirtschaft und den Zugang zu Nahrungsmitteln und anderen kritischen Gütern, einschließlich humanitärer Hilfe, beeinträchtigt.

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 18.01.2024)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion