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Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Finanzwesen - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2024/382 der Kommission vom 18. Oktober 2023 zur Berichtigung der schwedischen Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/382 vom 23.01.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010  1, insbesondere auf Artikel 14 Absatz 4 und Artikel 19 Absatz 11,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die schwedische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission 2 enthält in Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 31 Absatz 1 Unterabsatz 1 Satz 1 und Artikel 32 Fehler, die die Bedeutung der Bestimmungen verändern.

(2) Die schwedische Sprachfassung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 sollte daher entsprechend berichtigt werden. Die anderen Sprachfassungen sind nicht betroffen

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

(betrifft nicht die deutsche Fassung)

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 18. Oktober 2023

1) ABl. L 174 vom 01.07.2011 S. 1.

2) Delegierte Verordnung (EU) Nr. 231/2013 der Kommission vom 19. Dezember 2012 zur Ergänzung der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Ausnahmen, die Bedingungen für die Ausübung der Tätigkeit, Verwahrstellen, Hebelfinanzierung, Transparenz und Beaufsichtigung (ABl. L 83 vom 22.03.2013 S. 1).


ENDE

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